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Debatte um Zustimmung: Bundesrat bringt „Nur Ja heißt Ja“-Modell erneut auf die politische Agenda

  • 12. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Der Bundesrat hat sich für eine Änderung des Sexualstrafrechts ausgesprochen und befürwortet künftig das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Grundlage dafür war ein Entschließungsantrag aus Hamburg, der in der Länderkammer mehrheitlich angenommen wurde. Die Forderung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Ob daraus tatsächlich eine Gesetzesänderung entsteht, liegt jedoch in der Entscheidung der Bundesregierung. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Unterschied zwischen den beiden Modellen


Derzeit orientiert sich das deutsche Sexualstrafrecht am Grundsatz „Nein heißt Nein“. Dabei steht die ausdrückliche Ablehnung einer sexuellen Handlung im Mittelpunkt. Das von den Befürworter geforderte Modell „Nur Ja heißt Ja“ setzt dagegen einen anderen Schwerpunkt: Entscheidend soll sein, ob eine freiwillige und eindeutig erkennbare Zustimmung vorliegt. Mehrere europäische Länder, unter anderem Spanien, haben dieses Prinzip bereits eingeführt.


Diskussion um Schutz von Betroffenen


Anhänger der Reform argumentieren, dass Betroffene sexueller Gewalt nicht immer in der Lage seien, sich aktiv zu wehren oder ein deutliches Nein auszusprechen. Besonders in Situationen großer Angst oder psychischer Überforderung könne es zu einer Art Erstarrung kommen, in der keine Gegenwehr möglich sei.


Kritiker, insbesondere aus der Union, bezweifeln hingegen, dass eine solche Änderung die bestehenden Schwierigkeiten lösen würde. Sie verweisen darauf, dass die Beweisproblematik weiterhin bestehen bleibe, da sexuelle Übergriffe häufig ohne direkte Zeug stattfinden.


Offene Debatte innerhalb der Bundesregierung


Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist die Einführung des Prinzips „Nur Ja heißt Ja“ nicht vorgesehen. Dennoch deutete Bundesjustizministerin Hubig (SPD) bei der Justizministerkonferenz im Juni an, dass die Diskussion innerhalb der Koalition noch nicht abgeschlossen sei.


Sie erklärte, dass sie Bereitschaft erkannt habe, über eine Weiterentwicklung des Straftatbestands der Vergewaltigung zu beraten. Diese Offenheit habe sie auch bei Vertreter der Union wahrgenommen. Für den Bereich des Jugendschutzes steht eine Einführung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ nach ihren Angaben bereits fest.

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