GEMA setzt sich durch: Münchner Urteil erklärt KI-Nutzung von Liedtexten ohne Lizenz für rechtswidrig
- 11. Nov. 2025
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Das Landgericht München hat ein deutliches Signal im Umgang mit Künstlicher Intelligenz und urheberrechtlich geschütztem Material gesetzt. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
In einem Verfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Entwickler von ChatGPT, OpenAI, entschied das Gericht, dass die Nutzung von Liedtexten ohne entsprechende Lizenz gegen deutsches Urheberrecht verstößt.
Klage der GEMA gegen OpenAI
Die GEMA hatte OpenAI vorgeworfen, dass im Rahmen des Trainings der KI Liedtexte ohne Erlaubnis verwendet wurden. Konkret ging es um neun bekannte Songs, deren Texte laut GEMA bei der Anwendung teilweise wortgleich oder nahezu identisch wiedergegeben wurden. Das Gericht folgte in weiten Teilen dieser Argumentation.
Gericht bestätigt Urheberrechtsverletzung
„OpenAI werde wegen dieser Nutzungen zu Schadenersatz verurteilt“, erklärte die Vorsitzende Richterin Elke Schwager in der Urteilsbegründung. Damit hatte die GEMA weitgehend Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts stellt das automatische Verarbeiten und Ausgeben der Liedtexte durch die KI eine unerlaubte Vervielfältigung und Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts dar.
Streitpunkt: Lizenzierung und Nutzung
Die GEMA betonte, sie wende sich nicht grundsätzlich gegen die Nutzung ihrer Werke für KI-Trainings. Allerdings müssten Lizenzen erworben und Urheber:innen entsprechend vergütet werden. Das Verfahren gilt als Präzedenzfall in Europa, da bislang kein anderes Gericht einen ähnlichen Fall verhandelt hat.
OpenAI beruft sich auf Ausnahmeregelungen
OpenAI verwies während der Verhandlung auf „die Schranken des Urheberrechts, insbesondere die Schranke des sogenannten Text- und Data-Mining“. Nach Ansicht des Unternehmens seien die Ausgaben des Chatbots nicht von OpenAI selbst, sondern von den Nutzer:innen erzeugt, die damit als Verantwortliche der Inhalte gelten müssten.
Offene Rechtslage und mögliche Berufung
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beobachter:innen gehen davon aus, dass OpenAI in Berufung gehen wird. Beide Parteien hatten zudem angeregt, den Fall aufgrund seiner grundsätzlichen Bedeutung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzuleiten. Das könnte weitreichende Folgen für den zukünftigen Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material im Bereich der Künstlichen Intelligenz haben.

