Gerichtsurteil in Leipzig: Verwaltungsgerichtshof München muss Rundfunkbeitragsklage neu prüfen
- 15. Okt. 2025
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München sich erneut mit einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag auseinandersetzen muss. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Eine Frau aus Bayern weigert sich, die Abgabe zu zahlen. Sie begründet dies damit, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllen würden – das Programm sei weder „ausgewogen“ noch „vielfältig“.
Hohe Maßstäbe für Verfassungswidrigkeit
Die Richter:innen machten deutlich, dass sehr strenge Kriterien erfüllt sein müssen, um eine mögliche Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags zu belegen. Zuvor war die Klage in mehreren Instanzen ohne Erfolg geblieben. Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Beitragspflicht grundsätzlich bestätigt. Damals hieß es, schon die Möglichkeit, das Programm zu empfangen, rechtfertige die Zahlung – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Entscheidend sei allerdings, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Pflicht zur objektiven und ausgewogenen Berichterstattung erfüllt.
Prüfung möglicher Veränderungen seit 2018
Der Vorsitzende Richter Ingo Kraft erklärte, es müsse untersucht werden, ob sich seit dem Urteil von 2018 grundlegende Veränderungen ergeben haben. Dabei machten die Richter:innen klar, dass eine Beurteilung nicht den Rundfunkanstalten selbst überlassen werden darf. Für eine verfassungsrechtlich relevante Beanstandung müsse ein „grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität“ über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren bestehen. Zudem müssten wissenschaftliche Gutachten deutliche und regelmäßige inhaltliche Mängel belegen.
Möglicher Weg zurück zum Bundesverfassungsgericht
Sollte der VGH München zu dem Schluss kommen, dass der Beitrag tatsächlich verfassungswidrig ist, müsste das Bundesverfassungsgericht erneut eingeschaltet werden. Kraft äußerte jedoch Zweifel: Es sei „überaus zweifelhaft“, dass die Klägerin mit dem bisher Vorgebrachten eine solche Entscheidung erzwingen könne.
Reaktionen der Beteiligten
Der Rechtsanwalt der Klägerin sprach trotz der offenen Rechtslage von einem Teilerfolg. Aus seiner Sicht stärkt die Entscheidung den Rechtsschutz der Bürger:innen, da Verwaltungsgerichte künftig die Programmvielfalt stärker prüfen müssen. Gleichzeitig betonte er, dass die Hürden bewusst hoch angesetzt seien, um die Rundfunkfreiheit zu schützen.
Auch die Senderseite begrüßte das Urteil. ARD-Vorsitzender Florian Hager erklärte: „Unabhängig davon steht fest: Perspektivenvielfalt und Ausgewogenheit sind journalistische Werte, um die wir täglich ringen müssen. Unser Auftrag ist ein Programm für alle, das auch alle erreicht.“

