Gerichtsurteil rechtskräftig: Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich kann nach Deutschland ausgeliefert werden
Die Auslieferung der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich nach Deutschland kann erfolgen. Das Oberlandesgericht in Prag hat ihre Einwände gegen die Übergabe zurückgewiesen und damit die bereits zuvor getroffene Entscheidung des Gerichts in Plzen bestätigt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin seien die Beschwerden als unbegründet eingestuft worden. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Weitere Schritte der Behörden
Mit der rechtskräftigen Entscheidung liegt der weitere Ablauf nun bei den zuständigen Behörden. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Dennis Cernota wird sich die tschechische Seite innerhalb von zehn Tagen mit dem Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt in Verbindung setzen. Die Staatsanwaltschaft Halle übernimmt dabei die Funktion der zuständigen Vollstreckungsbehörde auf deutscher Seite.
Haftstrafe soll vollstreckt werden
Bereits Anfang Juni hatte das Landgericht in Plzen entschieden, dass Liebich zur Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe nach Deutschland überstellt werden soll. Die Verurteilung erfolgte wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung. Das Strafmaß beträgt insgesamt ein Jahr und sechs Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung.
Beschwerden ohne Erfolg
Liebich hatte sich gegen die Auslieferung gewehrt und erklärt, sie fürchte um ihr Leben, sollte sie in einem deutschen Männergefängnis untergebracht werden. Zusätzlich stellte sie einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin des Verfahrens in Plzen. Beide Anträge wurden nun im Rahmen einer nicht öffentlichen Sitzung zurückgewiesen.
Mit dem Beschluss ist das Auslieferungsverfahren grundsätzlich abgeschlossen. Als letzter möglicher Rechtsweg bleibt theoretisch lediglich eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht in Brno.
Hintergrund des Falls
Die ursprüngliche Verurteilung erfolgte im Juli 2023 durch das Amtsgericht Halle. Zu diesem Zeitpunkt trat die heute als Marla Svenja Liebich bekannte Rechtsextremistin noch unter dem Vornamen Sven auf. Nach dem Urteil ließ sie ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern und passte ihren Vornamen entsprechend an.
Dieser Schritt löste öffentliche Kritik aus. Kritikerinnen und Kritiker werteten die Änderung als gezielte Provokation und warfen Liebich vor, das Selbstbestimmungsgesetz für politische Zwecke zu missbrauchen.



