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Härteres Urteil: Gericht verschärft Strafe im Fall Gisèle Pelicot auf zehn Jahre Haft

9. Okt. 2025
2 Min. Lesezeit

Im Berufungsverfahren rund um den Fall der betäubten und vergewaltigten Französin Gisèle Pelicot haben die Richter ein härteres Urteil gefällt. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Der einzige Angeklagte, Husamettin D., wurde zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht an, dass er sich für die Dauer von fünf Jahren in therapeutische Behandlung begeben muss.


Ein Angeklagter, der seine Unschuld beteuert


Von den ursprünglich 51 Beschuldigten stand in der Berufung nur noch der 44-jährige Husamettin D. vor Gericht. Während des gesamten viertägigen Prozesses beteuerte er, mit der Tat nichts zu tun zu haben. Seiner Aussage nach habe er niemals die Absicht gehabt, Gisèle Pelicot zu vergewaltigen. Stattdessen habe er sich selbst als Opfer der Manipulation ihres Ehemannes gesehen.


Jahre des Missbrauchs


Der Ehemann von Gisèle Pelicot hatte seine Frau über Jahre hinweg unter Drogen gesetzt, um sie selbst zu missbrauchen und sie anschließend zahlreichen Männern zuzuführen, die er über Internetforen gefunden hatte. Gisèle Pelicot, heute 72 Jahre alt, entschied sich bewusst für eine öffentliche Verhandlung – „damit die Scham die Seite wechselt.“ Durch ihre Entschlossenheit wurde sie international zu einem Symbol im Kampf gegen sexualisierte Gewalt.


Gesellschaftliche Debatte über „chemische Unterwerfung“


Der Fall löste in Frankreich eine intensive öffentliche Diskussion über das Phänomen der sogenannten „chemischen Unterwerfung“ aus. Damit sind Verbrechen gemeint, bei denen Täter ihre Opfer durch die Gabe von Medikamenten oder Betäubungsmitteln wehrlos machen.


Als Reaktion auf die öffentliche Empörung kündigten die französischen Behörden neue Schutzmaßnahmen an. Unter anderem sollen künftig kostenlose toxikologische Untersuchungen in Laboren angeboten werden, deren Ergebnisse vor Gericht als Beweismittel zugelassen sind. Zudem wird geplant, dass alle Krankenhäuser mit Notaufnahme oder gynäkologischen Abteilungen Möglichkeiten zur sofortigen Anzeige schaffen.

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