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Härteres Vorgehen im Bundestag: Neue Regeln sollen Störungen im Parlament eindämmen

  • 19. Okt. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hat die kürzlich beschlossenen Änderungen der Geschäftsordnung im Bundestag nachdrücklich unterstützt. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Die Verschärfungen seien notwendig, um den Respekt im Parlament zu sichern.

„Einige Abgeordnete haben Ordnungsrufe wie Trophäen gesammelt“, erklärte Klöckner. „Dann sind wir plötzlich Kulisse, das wollen wir alle nicht.“


Größte Reform seit Jahrzehnten


Am Donnerstagabend verabschiedete das Parlament die neue Geschäftsordnung – und beendete damit die Gültigkeit der bisherigen Regeln, die noch aus dem Jahr 1980 stammten. Laut Klöckner war die Anpassung längst überfällig. Sie sprach von der umfassendsten Reform seit 45 Jahren.


Härtere Sanktionen bei Fehlverhalten


Die neuen Bestimmungen sehen empfindlichere Strafen für Störungen im Bundestag vor. Wer durch Zwischenrufe oder Beleidigungen auffällt, muss künftig tiefer in die Tasche greifen. Statt bislang 1.000 Euro können nun 2.000 Euro Bußgeld verhängt werden – bei wiederholtem Fehlverhalten sogar bis zu 4.000 Euro.


Ausschluss aus Sitzungen möglich


Auch der Umgang mit wiederholten Ordnungsverstößen wird verschärft. Wer während einer Sitzung drei Ermahnungen erhält, muss mit einem sofortigen Ausschluss für den restlichen Sitzungstag rechnen. Diese Maßnahme soll auch in Ausschüssen angewendet werden können.


Hintergrund: Umgang mit der AfD


Die Reform gilt auch als Reaktion auf das Verhalten einzelner Abgeordneter der AfD-Fraktion, die immer wieder die bisherigen Regeln an ihre Grenzen gebracht hatten.


„Es geht heute fast nur noch um Gesinnung. (...) Und wenn jemand meine Meinung nicht teilt, wird es gleich ein moralischer Graben, jetzt gleich demokratiegefährdend“, sagte Klöckner. „Und ich finde, wir müssen es wieder hinkriegen, dem anderen zuzuhören, auch wenn er mich nicht überzeugt, aber der hat erst mal ein Recht auf die Argumentation, solange es im Verfassungsrahmen ist.“

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