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Messerangriff in Aschaffenburg: Gericht ordnet dauerhafte Unterbringung des Täters in psychiatrischer Klinik an

  • 30. Okt. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Nach der tragischen Messerattacke auf eine Gruppe von Kitakindern in Aschaffenburg hat das Landgericht der Stadt am Donnerstag entschieden, dass der Täter dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Der 28-jährige Mann galt laut Gericht als schuldunfähig, da bei ihm eine schwere psychische Erkrankung vorliegt. Das Verfahren wurde deshalb als sogenanntes "Sicherungsverfahren" geführt.


Der Angriff im Stadtpark


Die Tat ereignete sich am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg. Der Beschuldigte griff dort mehrere Kinder und ihre Begleiter an. Ein zweijähriger Junge sowie ein 41-jähriger Mann, der eingreifen wollte, kamen dabei ums Leben. Drei weitere Menschen – darunter ein weiteres zweijähriges Kind, eine Erzieherin und ein Passant – wurden verletzt.


„Verheerende" Folgen für die Hinterbliebenen


Während der Urteilsverkündung sprach der Vorsitzende Richter über die tiefen seelischen Spuren, die die Tat hinterlassen hat. Die Folgen der Tat für die Hinterbliebenen und andere Betroffene seien "verheerend“, so der Richter.


Er betonte, dass das Leid der Angehörigen auch durch das nun abgeschlossene Verfahren nicht gemindert werden könne. Das Gericht habe jedoch seine Pflicht erfüllt, indem es den „hochgefährlichen Beschuldigten“ durch die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik von der Gesellschaft isoliere.


Kein Motiv, aber psychische Erkrankung


Ein konkretes Motiv für die Tat konnte nicht festgestellt werden. Laut den Gutachten war der Mann zur Tatzeit psychisch schwer erkrankt und deshalb nicht in der Lage, das Unrecht seines Handelns zu erkennen.

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