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Namensdebatte entschieden: Veggie-Produkte dürfen viele bekannte Bezeichnungen behalten

  • 16. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Das Europäische Parlament hat sich für neue Vorgaben bei der Kennzeichnung von Fleischersatzprodukten ausgesprochen. In Straßburg votierten 560 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzestext, während 75 dagegen stimmten und 25 sich enthielten. Grundlage der Entscheidung ist eine zuvor mit den Mitgliedstaaten ausgehandelte Kompromisslösung. Damit die Regelungen wirksam werden, steht nun noch die formale Zustimmung der EU-Länder aus. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


„Veggie-Burger“ bleibt erlaubt


Für Hersteller pflanzlicher Alternativen gibt es eine wichtige Entwarnung: Begriffe wie „Veggie-Burger“ dürfen weiterhin verwendet werden. Ein generelles Verbot solcher Produktnamen wurde nicht beschlossen. Gerade in Deutschland, dem größten europäischen Absatzmarkt für pflanzliche Alternativen, hatten Unternehmen vor zusätzlichen Kosten und Vermarktungsproblemen gewarnt.


Einschränkungen bei bestimmten Begriffen


Trotzdem sieht die neue Regelung einige Veränderungen vor. Künftig sollen Bezeichnungen, die sich unmittelbar auf bestimmte Tierarten oder auf einzelne Fleischzuschnitte („Cuts“) beziehen, ausschließlich klassischen Fleischprodukten vorbehalten sein. Diese Einschränkung soll ebenso für im Labor erzeugte beziehungsweise zellbasierte Erzeugnisse gelten. Im Gesetzestext wird Fleisch dabei als „genießbare Teile von Tieren“ definiert.


Kritik aus dem Bundesernährungsministerium


Bundesernährungsminister Alois Rainer bewertete die Einigung differenziert. Einerseits begrüßte er die gefundene Lösung, andererseits äußerte er Vorbehalte gegenüber den neuen Vorgaben: „Die Verbraucher sind schlau und mündig. Sie wissen längst, dass im Veggie-Schnitzel kein Fleisch ist.“


Der CSU-Politiker kritisierte insbesondere die Liste jener Begriffe, die künftig ausschließlich Fleischprodukten vorbehalten bleiben sollen: „Wir hätten uns gewünscht, dass diesbezüglich gar keine Neuregelung kommt.“


Debatte dürfte erneut aufflammen


Die beschlossenen Vorgaben gelten zunächst bis zum Ende des kommenden Jahres. Anschließend steht ohnehin eine Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union an. Im Rahmen dieser Reform könnte die Diskussion über die zulässige Benennung von pflanzlichen Alternativen erneut auf die politische Tagesordnung gelangen.

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