top of page

Neue Grundsicherung: Strengere Regeln, härtere Sanktionen und weniger Schonvermögen

  • 17. Dez. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Die Bundesregierung plant, das bisherige Bürgergeld durch ein neues Modell der Grundsicherung abzulösen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Für Leistungsbeziehende bedeutet das vor allem eines: strengere Vorgaben und spürbare Konsequenzen bei Pflichtverstößen.


Härtere Sanktionen bei Pflichtverletzungen


Wer eine als zumutbar eingestufte Arbeitsstelle ablehnt oder zweimal unentschuldigt Termine beim Jobcenter verpasst, muss künftig mit einer deutlichen Kürzung rechnen. Die Leistungen können sofort um 30 Prozent für drei Monate reduziert werden – aktuell entspricht das etwa 150 Euro weniger pro Monat.


Nachträgliche Auszahlung nur bei schneller Reaktion


Erscheint die betroffene Person innerhalb eines Monats nach einem versäumten Termin beim Jobcenter, werden die gekürzten Beträge rückwirkend ausgezahlt. Erfolgt diese Meldung nicht fristgerecht, entfällt der Leistungsanspruch vollständig.


Schutz für besonders vulnerable Gruppen


Trotz der verschärften Regeln soll es keine automatischen Entscheidungen geben. Die Behörden müssen den Betroffenen vorab eine persönliche Anhörung ermöglichen. Zudem ist vorgesehen, Menschen mit psychischen Erkrankungen besser vor einem vollständigen Leistungswegfall zu schützen.


Neuer Status für bisher benachteiligte Gruppen


Personen, die während des Leistungsbezugs etwa Kinder betreuen oder an Integrationskursen teilnehmen, galten bislang offiziell nicht als langzeitarbeitslos. Dadurch hatten sie keinen Zugang zu bestimmten Fördermaßnahmen. Diese Einordnung soll künftig geändert werden, sodass entsprechende Unterstützungsangebote auch ihnen offen stehen.


Vermögen zuerst einsetzen


Eine weitere grundlegende Änderung betrifft das Vermögen. Die bisher geltende einjährige Schonfrist entfällt. Künftig müssen Leistungsbeziehende zunächst ihr eigenes Vermögen nutzen, bevor staatliche Unterstützung greift. Wie viel davon geschützt bleibt, soll sich künftig am jeweiligen Lebensalter orientieren.

bottom of page