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Neues Wehrdienstgesetz: Union und SPD beschließen Kompromiss zwischen Freiwilligkeit und Pflicht

  • 13. Nov. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Nach intensiven Verhandlungen haben sich Union und SPD auf ein reformiertes Wehrdienstgesetz geeinigt. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Personalstärke der Bundeswehr langfristig zu sichern. Dazu sollen verbindliche Zielvorgaben, eine bundesweite Musterung und die Möglichkeit einer sogenannten Bedarfswehrpflicht eingeführt werden – letztere greift nur, wenn sich zu wenige Freiwillige finden.


Rückkehr zur Musterung ab 2026


Ab dem Jahr 2026 soll die Musterung wieder flächendeckend stattfinden. Die Bundeswehr plant, Strukturen aufzubauen, um jährlich bis zu 300.000 junge Männer medizinisch und psychologisch zu überprüfen. Bereits 2025 erhalten alle 18-Jährigen einen Fragebogen, der ihre Motivation und Eignung für den Dienst erfasst. Für Männer ist die Teilnahme verpflichtend, für Frauen bleibt sie freiwillig.


Freiwilliger Dienst mit Anreizen


Der freiwillige Wehrdienst bleibt ein zentraler Bestandteil des neuen Systems. Wer sich dazu entschließt, mindestens ein Jahr zu dienen, wird als "Soldat auf Zeit" geführt und erhält ein monatliches Einkommen von etwa 2.600 Euro. Zusätzlich sind Zuschüsse, etwa für den Führerschein, vorgesehen, um den Dienst attraktiver zu gestalten.


Bedarfswehrpflicht als letztes Mittel


Falls sich nicht ausreichend Freiwillige melden, soll eine Bedarfswehrpflicht greifen. In diesem Fall könnten bestimmte Personen zum Dienst einberufen werden. Damit eine solche Verpflichtung in Kraft tritt, ist jedoch eine gesonderte Entscheidung des Bundestages notwendig.


Politische Stimmen zum Gesetz


Unionsfraktionschef Jens Spahn erklärte: „Wir werden mehr Verbindlichkeit haben in der Freiwilligkeit.“ SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch zeigte sich hingegen zuversichtlich, dass eine größere Zahl an Wehrdienstleistenden auch ohne Zwang gewonnen werden könne. Um den freiwilligen Charakter des Dienstes zu betonen, habe man sich mit den Haushaltspolitikern darauf verständigt, die Plätze in den allgemeinen Freiwilligendiensten um 15.000 zu erhöhen, so Miersch.

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