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Terrorgruppe verurteilt: Haftstrafen für Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“

  • vor 6 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat acht Angeklagte im Verfahren gegen die rechtsextreme Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ schuldig gesprochen. Unter den Verurteilten befinden sich sieben Mitglieder der Gruppierung sowie ein Unterstützer. Die verhängten Freiheitsstrafen reichen von eineinhalb bis zu fünf Jahren. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Brandanschlag auf Kulturhaus


Ein zentraler Anklagepunkt betraf einen Anschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern (Brandenburg). Nach den Feststellungen des Gerichts wurde das Gebäude im Oktober 2024 durch einen Brand vollständig zerstört. Dass die dort wohnenden Menschen unverletzt blieben, war nach Auffassung der Anklage ausschließlich glücklichen Umständen zu verdanken.


Angriff auf Unterkunft für Asylsuchende


Ein weiterer Vorwurf bezog sich auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln. Zwei Gruppenmitglieder sollen Anfang des vergangenen Jahres versucht haben, das Gebäude mithilfe von Pyrotechnik in Brand zu setzen. Der Brandversuch scheiterte. An der Außenwand hinterließen die Täter mehrere rechtsextreme Schmierereien, darunter Hakenkreuze sowie den Schriftzug „Ausländer raus“.


Geplanter Anschlag vereitelt


Darüber hinaus wurde drei Angeklagten vorgeworfen, einen weiteren Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg (Brandenburg) vorbereitet zu haben. Geplant war der Einsatz sogenannter Kugelbomben. Nach den Erkenntnissen der Anklage konnte die Tat jedoch verhindert werden – offenbar aufgrund von Hinweisen eines Reporterteams von „Stern“ und RTL.

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