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AfD-Verbotsdebatte: Neues Gutachten entfacht Diskussion über Parteiverbot erneut

  • vor 2 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Die Diskussion über ein mögliches Verbot der AfD ist erneut entfacht worden. Auslöser ist ein neues Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das die Partei eindeutig als verfassungsfeindlich einstuft. Die Organisation veröffentlichte ihre Einschätzung am Donnerstag und sorgt damit für neue politische Debatten. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Politische Mehrheiten bleiben ungewiss


Trotz der neuen Bewertung ist derzeit nicht absehbar, dass sich eine ausreichende politische Mehrheit für die Einleitung eines Verbotsverfahrens bildet. Insbesondere die Union hat sich bislang überwiegend gegen einen solchen Schritt ausgesprochen. Zu den bekanntesten Gegnern eines Verbotsantrags zählen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sowie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Das aktuelle Gutachten dürfte an dieser Haltung vorerst wenig ändern.


Frühere Einschätzung des Verfassungsschutzes


Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesverfassungsschutz die AfD nach einer umfassenden Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Entscheidung löste ebenfalls eine intensive Debatte darüber aus, ob ein Verbotsverfahren eingeleitet werden sollte. Einen entsprechenden Antrag können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht stellen.


Frühere Initiative ohne Erfolg


Für ein Parteiverbot setzte sich damals eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten ein. Initiiert wurde der Vorstoß maßgeblich vom ehemaligen CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz. Unterstützer kamen aus nahezu allen Fraktionen des Bundestages – mit Ausnahme der AfD selbst.


Eine parlamentarische Mehrheit für den Antrag kam jedoch weder vor noch nach der Einstufung durch den Verfassungsschutz zustande. Nachdem ein Gericht die Hochstufung der AfD im Rahmen eines Eilverfahrens vorläufig ausgesetzt hatte, verlor die Debatte zunächst deutlich an Bedeutung.

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