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Frühstartrente: Staat zahlt für Kinder in die Altersvorsorge ein

vor 13 Stunden
2 Min. Lesezeit

Die Bundesregierung möchte die private Altersvorsorge künftig deutlich früher ansetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur sogenannten Frühstartrente wurde am Freitag von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) im Bundestag vorgestellt. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Kern des Vorhabens ist ein monatlicher staatlicher Beitrag von zehn Euro. Dieser soll für Kinder und Jugendliche in einem persönlichen Vorsorgedepot angelegt werden. Durch die langfristige Anlage und den sogenannten Zinseszinseffekt soll daraus bis zum Eintritt ins Rentenalter ein größeres Kapital entstehen.


Früher Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge


Mit dem Modell soll bereits im Kindesalter ein Grundstein für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge gelegt werden. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass die Möglichkeit zum langfristigen Sparen allein vom Einkommen der Eltern abhängt.


Klingbeil verwies im Bundestag darauf, dass viele Eltern schon heute Geld für die spätere Absicherung ihrer Kinder zurücklegen. „Aber es sind eben häufig die Kinder aus Familien, wo man sich es leisten kann, 20 und 30 Euro im Monat zur Seite zu legen“, sagte er.


Der Finanzminister betonte zudem: „dass viel zu häufig der Geldbeutel der Eltern darüber entscheidet, welche Zukunft Kinder in unserem Land haben – und das brechen wir ein Stück weit mit der Frühstartrente auf.“


Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?


Die staatliche Zahlung soll grundsätzlich automatisch über den jeweiligen Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Eltern müssen also nicht selbst jeden Monat einen Antrag für die staatliche Unterstützung stellen.


Für den Fall, dass für ein Kind zunächst kein eigenes Vorsorgedepot eingerichtet wird, ist ebenfalls eine Lösung vorgesehen: Die staatlichen Beiträge sollen nicht verloren gehen. Stattdessen werden sie zunächst in ein neu eingerichtetes Sondervermögen des Bundes eingezahlt. Die Verwaltung dieses Vermögens soll bei der Bundesbank liegen. Vorgesehen ist eine breit gestreute Anlage am Kapitalmarkt.


Übertragung bis zum 25. Lebensjahr


Die angesparten Beträge können später in eine eigene Altersvorsorge überführt werden. Dafür sieht der Entwurf eine Frist bis zum 25. Geburtstag vor. Bis dahin soll das angesammelte Kapital in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden können.


Kritik aus der Opposition


Die Pläne der Bundesregierung stießen im Bundestag zugleich auf Kritik. Vertreter der Opposition bemängelten unter anderem den Umfang der vorgesehenen Förderung und verwiesen auf die mit einer kapitalmarktbasierten Anlage verbundenen Risiken.


Nach der ersten Beratung im Parlament wurde der Gesetzentwurf am Freitag zur weiteren Prüfung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Dort soll er nun beraten und weiterbearbeitet werden. Eine abschließende Abstimmung im Bundestag wird in den kommenden Wochen erwartet.

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