Kriegsdienstverweigerung: Zahl der Anträge steigt auf mehr als 12.000
Die Zahl der Menschen, die in Deutschland den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen ablehnen, ist in diesem Jahr erheblich gestiegen. Zwischen Januar und August wurden beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) insgesamt 12.102 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung registriert. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Das teilte eine Sprecherin der Behörde gegenüber den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) mit. Auch die Funke Mediengruppe berichtete über die Entwicklung.
Auch Ungediente stellen Anträge
Die Anträge kommen dabei nicht ausschließlich von aktiven Angehörigen der Bundeswehr oder Reservist. Auch Menschen ohne bisherige militärische Ausbildung wenden sich an die zuständigen Stellen. Das ist trotz der weiterhin ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht möglich. Beratungsangebote zur Kriegsdienstverweigerung verzeichnen nach eigenen Angaben ebenfalls eine zunehmende Nachfrage.
Grundrecht bleibt bestehen
Am grundsätzlichen Recht auf Kriegsdienstverweigerung hat sich nach Angaben des BAFzA nichts geändert. Die Sprecherin der Behörde erklärte: „Unabhängig von der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht bleibt das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, bestehen.“
Neue Wehrdienstregelung als möglicher Faktor
Als mögliche Gründe für den starken Anstieg gelten unter anderem die derzeitige sicherheitspolitische Lage sowie die Neuregelung des Wehrdienstes. Das entsprechende Gesetz ist am 1. Januar in Kraft getreten.
Ein zentraler Bestandteil ist die verpflichtende Musterung junger Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008. Ziel der Regelung ist es zunächst, mehr Freiwillige für die Bundeswehr zu gewinnen und damit einen personellen Aufwuchs der Streitkräfte zu ermöglichen.
Sollten die angestrebten Zahlen allerdings nicht erreicht werden, könnte der Bundestag eine sogenannte Bedarfswehrpflicht beschließen. Damit würde eine weitergehende Heranziehung zum Wehrdienst möglich.

