Lockerung bei Krankschreibungen: Gassen sieht großes Einsparpotenzial für das Gesundheitssystem
- Redaktion Mittagsmagazin

- 12. Okt. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Nach Ansicht von Kassenärzte-Chef Andreas Gassen könnte eine Anpassung der Vorschriften zur Krankschreibung das deutsche Gesundheitssystem spürbar entlasten. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Vor allem unnötige Praxisbesuche ließen sich vermeiden, wenn Arbeitnehmer:innen nicht schon bei kurzen Krankheitsphasen eine ärztliche Bescheinigung einholen müssten.
Aktuelle Rechtslage: Drei-Tage-Regel mit Ausnahmen
Derzeit schreibt das Gesetz vor, dass Beschäftigte spätestens am vierten Krankheitstag ein ärztliches Attest benötigen. Allerdings haben Arbeitgeber das Recht, schon früher einen Nachweis zu verlangen – etwa bereits nach einem oder zwei Tagen. Diese Möglichkeit ist im Entgeltfortzahlungsgesetz verankert.
„Abertausende Arztbesuche“ ohne medizinische Notwendigkeit
Gassen kritisiert diese Praxis deutlich: „Die gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten 3 Tagen die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, produziert Abertausende Arztbesuche, die aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig wären“, erklärte er gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Millionen Krankschreibungen – hohes Einsparpotenzial
Jährlich werden in Deutschland rund 116 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt. Etwa ein Drittel davon – rund 35 Prozent – gilt für Krankheitszeiträume von bis zu drei Tagen. Würden diese Kurzzeitbescheinigungen wegfallen, ließen sich laut Gassen 1,4 Millionen Arbeitsstunden einsparen. Das entspricht einer finanziellen Entlastung von rund 100 Millionen Euro für das Gesundheitssystem.



