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Neuer Monat, neue Änderungen: Das ändert sich im September 2025

Mit dem neuen Monat treten gleich mehrere Neuerungen in Kraft – von medizinischen Digitalakten über Heizkostenabrechnungen bis hin zu Natur- und Umweltschutzregeln. Auch Technik- und Software-Nutzer müssen sich auf Veränderungen einstellen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Ende der Übergangsfrist: Ärztinnen und Ärzte müssen ePA nutzen


Seit Anfang 2025 haben alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, sofern sie dieser nicht widersprochen haben. Für Medizinerinnen, Mediziner und weitere Leistungserbringer galt jedoch bisher eine Schonfrist.


Ab dem 1. Oktober müssen nun Diagnosen, Therapien und Medikamente verpflichtend in der ePA dokumentiert werden. Patientinnen und Patienten entscheiden weiterhin selbst, ob sie die Akte nutzen möchten. Wird nachträglich widersprochen, wird sie gelöscht.


Die Bundesregierung betont:"Niemand außer den Zugriffsberechtigten hat Zugriff auf die ePA – auch nicht Ihre Krankenkasse. Erst wenn man die elektronische Gesundheitskarte in der Arztpraxis einsteckt, erteilt man den behandelnden Ärztinnen und Ärzten eine Zugriffsberechtigung. Diese kann man in der ePA-App aber zeitlich und inhaltlich begrenzen."


Mehr Datensouveränität durch den „Data Act“


Die EU-Datenverordnung „Data Act“ regelt, wer Daten aus vernetzter Technik nutzen darf. Seit Januar 2024 ist sie in Kraft, doch die verbindliche Umsetzung in allen EU-Staaten erfolgt erst nach einer Übergangsfrist.


Ab dem 12. September 2025 profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher von mehr Transparenz und einheitlichen Regeln. Unternehmen müssen künftig nachvollziehbar darlegen, wie sie mit erhobenen Daten umgehen.


Bundesweiter Warntag am 11. September


Wer am 11. September um 11 Uhr einen lauten Ton auf dem Handy hört, muss nicht erschrecken: Es handelt sich um einen bundesweiten Testalarm. Um 11:45 Uhr folgt die Entwarnung.


Neben der Warnmeldung auf Smartphones werden auch Radio und Fernsehen eingebunden. Rund 68 Millionen Menschen in Deutschland sollen so erreicht werden.


Der Warntag findet seit 2020 jährlich statt – der erste Versuch scheiterte damals, da Meldungen mit deutlicher Verzögerung ankamen. Heute gilt der Probelauf als wichtige Generalprobe für den Ernstfall.


Heizkosten: Das „Wärmepumpenprivileg“ fällt weg


Mieterinnen und Mieter müssen künftig verbrauchsabhängig für Heizenergie zahlen. Bisher gab es für zentrale Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern eine Sonderregelung: eine pauschale Abrechnung war erlaubt.


Zum 30. September endet diese Ausnahmeregelung. Ab dann müssen alle Anlagen mit geeigneten Zählern ausgestattet sein, um eine faire Verbrauchserfassung zu ermöglichen. Ziel ist es, die Kosten gerechter zu verteilen und Energiesparen attraktiver zu machen.


Microsoft passt Nutzungsbedingungen an


Ebenfalls zum Monatsende – am 30. September – ändern sich die Microsoft-Nutzungsbedingungen. Neu geregelt werden unter anderem:

  • der Export persönlicher Daten,

  • Einschränkungen bei KI-gestützten Diensten,

  • die Handhabung nicht eingelöster Punkte im Microsoft Reward Konto.


Welche weiteren Anpassungen konkret greifen, listet Microsoft auf einer eigenen Informationsseite auf.


Natur schützen: Kein starker Rückschnitt von Hecken bis Oktober


Noch bis zum 30. September ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Hecken, Sträucher oder Bäume radikal zu kürzen oder zu entfernen. So sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.


Erlaubt sind jedoch Form- und Pflegeschnitte – allerdings mit Vorsicht: Wer ein Nest entdeckt, sollte dieses unbedingt verschonen.

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