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Alkoholverbot für Jugendliche: Begleitetes Trinken für 14- und 15-Jährige soll wegfallen

13. Aug.
1 Min. Lesezeit

Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren sollen künftig auch dann keinen Wein, Bier oder Sekt mehr konsumieren dürfen, wenn eine erziehungsberechtigte erwachsene Person dabei ist. Die Bundesregierung will damit den Jugendschutz verschärfen und junge Menschen besser vor den gesundheitlichen Folgen von Alkohol bewahren. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Vorschlag von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) verabschiedet. Nun ist der Bundestag am Zug.


Ausnahme im Jugendschutzgesetz soll entfallen


Kern der geplanten Änderung ist die Abschaffung einer bisherigen Sonderregelung. Im Entwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe heißt es: „Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person erlaubt, wird gestrichen.“


Die Bundesregierung begründet diesen Schritt mit den möglichen gesundheitlichen und sozialen Konsequenzen des Alkoholkonsums in jungen Jahren. Die bisherige Regelung stehe den Zielen einer wirksameren Suchtprävention entgegen.


Unterstützung aus der Gesundheitspolitik


Für ein Ende des sogenannten begleiteten Trinkens gibt es bereits seit Längerem politische Unterstützung. Die Gesundheitsminister der Länder hatten sich wegen der bestehenden Suchtgefahren bereits im vergangenen Jahr für eine entsprechende Änderung ausgesprochen.


Auch der Bundesrat brachte eine Initiative auf den Weg, mit der die bisherige Regelung abgeschafft werden soll. Unterstützung kommt zudem vom Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Hendrik Streeck. Der Gesetzentwurf soll nun im parlamentarischen Verfahren beraten werden.

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