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CSD-Attentat: Innenminister verlangt mehr Kontrolle und mögliche Präventivhaft

28. Juli
1 Min. Lesezeit

Nach neuen Recherchen von WDR, NDR und der Süddeutschen Zeitung (SZ) war der mutmaßliche Attentäter Abdul B. bereits Wochen vor dem Anschlag auf den Berliner CSD vom Bundeskriminalamt mithilfe eines Analyseverfahrens als „Hochrisikoperson“ eingestuft worden. Trotz dieser Bewertung befand er sich weiterhin auf freiem Fuß. Bis unmittelbar vor der Tat standen zudem Überwachungsmaßnahmen gegen den Islamisten im Einsatz. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Dobrindt fordert konsequentere Eingriffe


Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht in dem Fall erheblichen Handlungsbedarf. Im Interview mit den tagesthemen erklärte er, dass sich angesichts der bekannten Gefährdungslage zahlreiche Fragen stellten. Nach seiner Einschätzung wäre eine Inhaftierung von Abdul B. angemessen gewesen, da die bestehenden Überwachungsmaßnahmen letztlich nicht ausgereicht hätten, um die Tat zu verhindern.


Forderung nach Änderungen im Umgang mit Gefährdern


Der CSU-Politiker sprach sich für strengere gesetzliche Regelungen aus. Er forderte, „dass Gefährder nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen.“ Darüber hinaus brachte Dobrindt weitere Einschränkungen für als gefährlich eingestufte Personen ins Spiel. Dazu zählen etwa elektronische Fußfesseln sowie weitergehende Maßnahmen. Wörtlich sagte er: „Eine Präventivhaft für Gefährder ist aus meiner Sicht zwingend notwendig.“


Als Gefährder werden Personen bezeichnet, bei denen die Sicherheitsbehörden davon ausgehen, dass sie schwere Straftaten begehen könnten.


Zurückhaltung bei Entzug der Staatsangehörigkeit


Auf den Vorstoß von CSU-Chef Markus Söder, Gefährdern die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, reagierte Dobrindt hingegen vorsichtiger. Er verwies darauf, dass ein solcher Schritt nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sei – etwa wenn zusätzlich eine weitere Staatsangehörigkeit bestehe und eine Abschiebung rechtlich umgesetzt werden könne. Insgesamt handele es sich dabei um ein „sehr komplexes Unterfangen“.

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