Digitale Gewalt: Neuer Gesetzentwurf soll Strafrecht verschärfen und Opfer besser schützen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen neuen Vorschlag zur Bekämpfung digitaler Gewalt vorgestellt. Ziel ist es, das Strafrecht zu erweitern und Betroffenen deutlich wirksamere Unterstützung zu ermöglichen. Nach ihrer Einschätzung handelt es sich dabei um ein weit verbreitetes Phänomen, das in Deutschland Millionen Menschen betrifft. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Formen digitaler Gewalt
Das Spektrum der erfassten Taten ist breit und reicht von Online-Verleumdungen und Bedrohungen über Cyberstalking und digitalen Voyeurismus bis hin zu besonders problematischen Inhalten wie pornografisch manipulierten Deepfakes oder aufgezeichneten sexualisierten Gewaltdarstellungen.
Geplante Änderungen im Strafrecht
Der Entwurf basiert auf zwei zentralen Ansätzen. Im ersten Schritt sollen bestehende strafrechtliche Lücken geschlossen werden, da die aktuelle Rechtslage mit der schnellen technischen Entwicklung nicht Schritt gehalten habe. Hubig weist darauf hin, dass sich täuschend echte Deepfakes heute in sehr kurzer Zeit erstellen lassen und dabei erhebliche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte verursachen können. Ein eigener Straftatbestand existiere bislang jedoch nicht.
Künftig soll sowohl die Herstellung als auch die Verbreitung von nicht einvernehmlichen oder KI-generierten sexualisierten Inhalten unter Strafe gestellt werden. Für entsprechende Verstöße sieht der Entwurf Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vor.
Bessere Unterstützung für Betroffene
Der zweite Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Rechte von Opfern. Plattformbetreiber sollen stärker in die Verantwortung genommen werden, um Betroffenen die rechtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche zu erleichtern und den Umgang mit digitalen Angriffen zu verbessern.
Einschätzungen und weiterer Ablauf
Der Deutsche Richterbund bewertet den Entwurf grundsätzlich positiv und unterstützt den verstärkten Schutz vor digitaler Gewalt. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass die praktische Umsetzung durch Engpässe in der Justiz, insbesondere Personalmangel, erschwert werden könnte.
In den nächsten Schritten sind zunächst die Länder und Verbände zur Stellungnahme aufgefordert. Anschließend soll das Vorhaben im Kabinett beschlossen werden, bevor Bundestag und Bundesrat darüber beraten. Bis zur tatsächlichen Einführung des Gesetzes wird voraussichtlich noch einige Zeit vergehen.

