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EU-Datengesetz: Nutzer:innen erhalten mehr Kontrolle über ihre Gerätedaten

14. Sept. 2025
1 Min. Lesezeit

Ob digitale Küchenwaage, E-Bike oder andere smarte Geräte – fast alle elektronischen Produkte erfassen Daten. Bisher blieben diese Informationen jedoch ausschließlich in den Händen der Hersteller. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Mit der Anwendung des EU-Datengesetzes („EU Data Act“) ändert sich das nun: Nutzer:innen erhalten ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten gesammelt werden und wie sie diese einsehen können.


Das Gesetz trat bereits Anfang 2024 in Kraft, findet aber erst jetzt praktische Anwendung.


Welche Geräte betroffen sind


Die EU-Verordnung betrifft eine große Bandbreite sogenannter „vernetzter Geräte“. Gemeint sind nicht nur solche mit Internetzugang, sondern auch Produkte, die ihre Daten über andere Kanäle weitergeben – einschließlich kabelgebundener Übertragungen.


Blick in die Zukunft: Schnittstellen ab 2026


Ab September 2026 gilt eine zusätzliche Vorschrift: Hersteller neuer Produkte müssen einfache Schnittstellen für den Datenzugang bereitstellen. Damit soll sichergestellt werden, dass die neuen Rechte der Verbraucher:innen bereits bei der Produktentwicklung berücksichtigt werden.


Kritik aus Industrie und Verbänden


Trotz der Chancen sorgt das Gesetz in Deutschland auch für Verunsicherung. Sowohl der Digitalverband Bitkom als auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisieren, dass es bislang keine klare Umsetzung ins deutsche Recht gebe. Durch die fehlende Anpassung innerhalb der 20-monatigen Übergangsfrist fehle es Unternehmen an eindeutigen Ansprechpartner:innen bei den Behörden.


BDI-Co-Geschäftsführerin Iris Plöger warnt: „Der EU-Gesetzgeber greift jedoch übermäßig in die Vertragsautonomie der Industrie ein.“ Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst betont hingegen die positiven Effekte: Das Gesetz könne datengetriebene Geschäftsmodelle voranbringen.


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