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EU setzt neuen Kurs: Innenminister:innen einigen sich auf weitreichende Reform der Migrationspolitik

8. Dez. 2025
1 Min. Lesezeit

Die Innenminister:innen der EU haben einen wichtigen Schritt in Richtung einer neuen gemeinsamen Linie in der Migrationspolitik gemacht. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


In mehreren zentralen Punkten wurde ein Kompromiss erzielt, der künftig die Abläufe innerhalb der Union verändern soll.


Ein Kernpunkt der Einigung betrifft strengere Vorgaben für Menschen, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Rückführungsentscheidungen sollen künftig in allen EU-Staaten gelten – unabhängig davon, wo sie ursprünglich ausgestellt wurden. Gleichzeitig sollen Zurückweisungen an den Außengrenzen leichter möglich werden.


Umverteilung und Solidaritätsbeiträge innerhalb der EU


Zur Entlastung jener Länder, die in besonderem Maße Schutzsuchende aufnehmen, plant die EU eine Umsiedlung von rund 21.000 Geflüchteten innerhalb der Union. Staaten, die weniger migrationspolitisch belastet sind, sollen außerdem 420 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Neben finanzieller Unterstützung können auch Sachleistungen als solidarischer Beitrag angerechnet werden.


Schnellerer Ablauf bei Abschiebungen


Die EU-Länder wünschen sich zudem eine zügigere Durchführung von Rückführungen in bestimmte nordafrikanische Staaten. Marokko, Tunesien und Ägypten sollen dafür als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft werden. Auch der Kosovo, Kolumbien sowie Indien und Bangladesch sollen künftig auf dieser Liste stehen.


Rückgang der Asylzahlen in Europa


Nach Daten der EU-Asylagentur ist die Zahl neuer Asylanträge im ersten Halbjahr deutlich gesunken. In den 29 betrachteten Ländern (EU-Staaten plus Norwegen und Schweiz) wurden bis Juni 399.000 neue Gesuche gestellt – etwa 23 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Deutschland registrierte in diesem Zeitraum 70.000 neue Anträge und liegt damit hinter Frankreich (78.000) und Spanien (77.000) an dritter Stelle.


Weitere Schritte im EU-Gesetzgebungsprozess


Bevor die Maßnahmen wirksam werden können, muss das EU-Parlament der Einigung noch zustimmen. Aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse gelten nennenswerte Änderungen jedoch als unwahrscheinlich.

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