Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Länder sehen sich gut vorbereitet trotz wachsendem Ausbaubedarf
- vor 20 Stunden
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Schon heute besucht ein großer Anteil der Grundschulkinder eine Ganztagsbetreuung. Mit Blick auf die kommenden Jahre wird jedoch deutlich: Die bestehenden Angebote reichen nicht aus. Vor allem im Hinblick auf den künftig geltenden Rechtsanspruch müssen zusätzliche Plätze geschaffen werden. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Start des Rechtsanspruchs ab 2026
Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen garantierten Anspruch auf einen Betreuungsplatz am Nachmittag. In den darauffolgenden Jahren wird dieses Recht schrittweise auf sämtliche Grundschüler ausgeweitet, bis schließlich im Jahr 2029 alle Jahrgänge einbezogen sind.
Um diese Vorgaben umzusetzen, greifen Bundesländer und Kommunen auf unterschiedliche Konzepte zurück – von klassischen Horten bis hin zu schulischen Ganztagsmodellen.
Regionale Unterschiede bei den Betreuungsquoten
Eine Erhebung des Evangelischen Pressedienstes zeigt deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In den östlichen Bundesländern ist der Anteil betreuter Kinder in der Regel deutlich höher.
Besonders hohe Quoten erreichen:
Thüringen: etwa 91 %
Brandenburg: über 90 %
Hamburg: rund 91 %
Sachsen: knapp 87 %
Mecklenburg-Vorpommern: etwa 77,5 %
Deutlich niedrigere Werte verzeichnen:
Bayern: circa 60 %
Niedersachsen: etwa 50 %
Schleswig-Holstein: zwischen 50 und 60 %
Baden-Württemberg: rund 41 %
Blick in die Zukunft: steigender Bedarf erwartet
Trotz regionaler Unterschiede gehen alle Bundesländer davon aus, dass die Nachfrage nach Ganztagsplätzen weiter zunimmt. Verlässliche Prognosen sind jedoch schwierig, da noch unklar ist, wie viele Eltern das Angebot tatsächlich in Anspruch nehmen werden.


