Gymnasium in Schongau: Spezialabteilung prüft möglichen extremistischen Hintergrund
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Nach der Messerattacke an einem Gymnasium in Schongau liegt die weitere Aufklärung des Falls inzwischen bei der bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus. Wie die Generalstaatsanwaltschaft München mitteilte, hat die Spezialeinheit die Ermittlungen übernommen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Welche Form eines möglichen extremistischen Hintergrunds geprüft wird, bleibt derzeit offen. Die Staatsanwaltschaft verwies auf das laufende Verfahren und kündigte an, vorerst keine weiteren Einzelheiten bekanntzugeben.
Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht ein 16-Jähriger, der früher die betroffene Schule besucht haben soll. Nach bisherigen Erkenntnissen wird ihm vorgeworfen, am vergangenen Mittwoch zwei 13-jährige Schülerinnen auf dem Schulgelände mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Lehrkräfte sowie alarmierte Polizeikräfte konnten den Jugendlichen überwältigen und festnehmen. Die Ermittlungsbehörden werfen dem Beschuldigten derzeit versuchten Mord in zwei Fällen vor.
Schreiben mit beleidigenden Inhalten wird ausgewertet
Im Zuge der Untersuchungen analysieren die Ermittlerinnen und Ermittler außerdem ein Dokument, das nach bisherigen Erkenntnissen vom mutmaßlichen Täter stammen könnte. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur enthält das Schreiben unter anderem Beschimpfungen gegen verschiedene Religionsgemeinschaften und Bevölkerungsgruppen. Darüber hinaus richtet es sich auch gegen Personen aus seinem persönlichen Umfeld, darunter Mitschülerinnen, Mitschüler sowie Lehrkräfte.
Sicherheitsbehörden kannten den Jugendlichen bereits
Der Tatverdächtige war den Behörden bereits vor dem aktuellen Vorfall bekannt. Hintergrund sind zwei Ereignisse aus dem Jahr 2025, zu denen bereits ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Ihm wird dabei unter anderem vorgeworfen, Mitschülerinnen und Mitschüler bedroht sowie in sozialen Netzwerken Inhalte veröffentlicht zu haben, die Amokläufe verherrlichen.
Nach Angaben der Behörden hätten jedoch „zu keinem Zeitpunkt“ die rechtlichen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft vorgelegen.

