top of page

Jugend oder Teenager: Wann beginnt die Jugendphase und welche Rechte gelten

Viele Kinder merken schon im Alter von zehn Jahren, dass sie sich nicht mehr ganz wie kleine Kinder fühlen. Andere bleiben selbst mit zwölf noch stark in der Kinderwelt verankert.


Mehr dazu heute in #TEENPULSE.


Doch wann beginnt eigentlich die Jugendphase? Und was unterscheidet einen Teenager von einem Jugendlichen? Wir erklären die Altersgrenzen, Entwicklungsphasen und Rechte, die für junge Menschen gelten.


Wann beginnt die Jugend?


Die Einschätzung, ab wann jemand als Jugendlicher gilt, variiert. Die UN definiert Jugendliche häufig als Menschen zwischen 15 und 25 Jahren. In Deutschland spricht man vom Teenager hingegen meist zwischen 13 und 19 Jahren – der Begriff leitet sich aus dem Englischen ab, da die Zahl in diesem Alter ein „-teen“ enthält.


Aus Sicht der Entwicklungspsychologie wird die Jugend in drei Abschnitte unterteilt:

  1. Frühe Jugend (11–14 Jahre): Erste körperliche Veränderungen in der Pubertät treten auf.

  2. Mittlere Jugend (15–17 Jahre): Soziale Beziehungen, Freundschaften und erste Erfahrungen mit Sexualität werden wichtiger.

  3. Späte Jugend (18–21 Jahre): Ausbildung, Berufswahl und Eigenständigkeit gewinnen an Bedeutung.


Jugendliche laut Jugendschutzgesetz


Das Jugendschutzgesetz gibt klare Vorgaben:

  • Kinder: Unter 14 Jahre.

  • Jugendliche: Zwischen 14 und 17 Jahren.

  • Erwachsene: Ab 18 Jahren.


Diese Einteilung hat auch rechtliche Konsequenzen: Vor dem 14. Geburtstag haften Eltern für das Verhalten ihrer Kinder, ab 14 Jahren übernehmen Jugendliche teilweise selbst Verantwortung.


Rechte von Kindern und Jugendlichen


Kinder (ab 12 Jahren)

Bereits ab zwölf Jahren erhalten Kinder in Deutschland gewisse Rechte: Sie können beispielsweise einen eigenen Reisepass beantragen, ein Bankkonto eröffnen oder alleine ins Kino gehen (bis 20 Uhr, wenn die Eltern zustimmen). Ab 13 Jahren ist auch eine leichte, bezahlte Tätigkeit erlaubt – maximal zwei Stunden am Tag zwischen 8 und 18 Uhr.


Jugendliche (14–15 Jahre)

  • 14 Jahre: Bedingte Strafmündigkeit, eigene Urlaubsreisen möglich (mit Zustimmung der Eltern), volle Religionsfreiheit.

  • 15 Jahre: Mehr Arbeitsmöglichkeiten, z. B. Ferienjobs; Lehrstellen sind erlaubt; Nutzung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Ärzt:innen dürfen in der Regel vertraulich behandeln.


Jugendliche (16 Jahre)

Mit 16 Jahren steigen die Freiheiten deutlich:

  • Ausgang ohne erwachsene Begleitung bis 24 Uhr

  • Kauf von Bier, Wein und Sekt

  • Erwerb bestimmter Führerscheinklassen

  • Heirat mit Zustimmung der Eltern (wenn der Partner volljährig ist)

  • Teilnahme an Landtags- und Kommunalwahlen

  • Möglichkeit zur Organspende

  • Pflicht zum Besitz eines Ausweises

bottom of page