Kampf gegen sexuelle Gewalt: Hubig fordert umfassende Strafrechtsänderungen
- vor 22 Stunden
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Mit Beginn der Justizministerkonferenz spricht sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für umfassende Änderungen im Bereich des Sexualstrafrechts aus. Ein zentraler Punkt ihrer Vorschläge ist die Verlängerung der Verjährungsfristen bei Vergewaltigungsdelikten. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Nach ihrer Auffassung sind die derzeit geltenden Regelungen nicht ausreichend. „Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre – das ist zu kurz“, sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Als angemessenen Zeitraum nennt sie 20 Jahre – „so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch“. Eine entsprechende gesetzliche Anpassung sollte ihrer Meinung nach zeitnah erfolgen.
Schutzlücken sollen geschlossen werden
Darüber hinaus sieht die Ministerin weiteren Handlungsbedarf bei der Bekämpfung sexueller Gewalt. Nach ihrer Einschätzung bestehen noch rechtliche Lücken, die geschlossen werden müssten. Als Beispiel nennt sie den besseren Schutz vor verbaler sexueller Belästigung.
Zusätzlich arbeitet das Bundesjustizministerium an Änderungen im Bereich des Tötungsstrafrechts. Ziel sei es, die rechtliche Einordnung geschlechtsspezifisch motivierter Tötungen zu präzisieren. „Wir wollen sicherstellen, dass Femizide konsequent als Mord bestraft werden“, sagte sie.
Zustimmung statt Ablehnung als Maßstab
Ein weiterer Reformvorschlag betrifft die Regelungen zur sexuellen Selbstbestimmung. Hubig unterstützt eine Abkehr vom bisherigen Grundsatz „Nein heißt Nein“ hin zum Konzept „Nur Ja heißt Ja“.
Nach ihrer Auffassung würde dieses Modell Betroffene umfassender schützen, da eine ausdrückliche Zustimmung zur Voraussetzung sexueller Handlungen wird. Besonders in Situationen, in denen Betroffene aufgrund von Angst oder Schock nicht in der Lage sind, ihren Willen klar zu äußern, könne dies eine wichtige Verbesserung darstellen. Dazu erklärte sie: „Betroffene sind auch dann geschützt, wenn sie sich beispielsweise in einer Schockstarre befinden und nicht mal mehr ein ,Nein‘ artikulieren können“. Als Orientierung verweist die Ministerin auf Regelungen, die bereits in mehreren europäischen Staaten Anwendung finden.


