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Kreditreform beschlossen: Bundestag verschärft Schutz für Verbraucher und reguliert „Buy now, pay later“-Modelle strenger

  • 19. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Der Bundestag hat in Berlin eine Reform verabschiedet, die den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Kreditgeschäften deutlich stärken soll. Hintergrund ist die Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben. Im Fokus stehen strengere Prüfungen der Kreditwürdigkeit sowie ein verbesserter Umgang mit persönlichen Daten. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


„Buy now, pay later“ künftig strenger reguliert


Zahlungsmodelle wie „Jetzt kaufen, später bezahlen“ werden künftig rechtlich wie klassische Verbraucherkredite behandelt. Das bedeutet: Auch hier müssen Anbieter vorab prüfen, ob Kundinnen und Kunden sich die Rückzahlung leisten können.


„Dies begegnet der Gefahr, dass insbesondere jüngere Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Abschluss einer Vielzahl solcher Verträge, selbst wenn die jeweiligen Einzelbeträge für sich betrachtet nicht besonders hoch sind, den Überblick über ihre Verbindlichkeiten verlieren und in eine Überschuldungsspirale geraten“, heißt es im Gesetz.


Eine Umfrage der Finanzaufsicht Bafin zeigt, dass fast ein Viertel der unter 30-Jährigen beim Online-Shopping mit dieser Methode schon einmal den Überblick über offene Zahlungen verloren hat.


Strengere Regeln für Kreditprüfungen


Die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung werden insgesamt verschärft. Kredite dürfen künftig nur noch vergeben werden, wenn eine Rückzahlung realistisch erscheint. Dabei gelten klare Grenzen: Informationen aus sozialen Netzwerken sowie besonders sensible Daten – insbesondere Gesundheitsdaten – dürfen nicht herangezogen werden.


Mehr Entgegenkommen gegenüber Kreditnehmenden


Auch im Umgang mit Zahlungsschwierigkeiten sieht die Reform Änderungen vor. Kreditgeber sind künftig verpflichtet, stärker auf die Situation ihrer Kundinnen und Kunden einzugehen. Spätestens bevor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, soll diese „Nachsicht“ greifen.


Bevor ein Vertrag gekündigt wird, müssen Betroffene die Möglichkeit erhalten, Anpassungen zu vereinbaren. Dazu zählen beispielsweise längere Laufzeiten oder vorübergehende Zahlungspausen.


Kritik aus der Opposition


Nicht alle politischen Stimmen halten die Reform für ausreichend. Vertreter der Opposition bemängeln, dass die neuen Regelungen nicht weit genug gehen und fordern weitergehende Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

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