Lungenkrebs-Screening: Neue Kassenleistung braucht noch Zeit für flächendeckende Umsetzung
Zum 1. April 2026 wird in Deutschland eine zusätzliche Vorsorgeleistung eingeführt: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen künftig ein Lungenkrebs-Screening für Menschen, die aktuell stark rauchen oder früher stark geraucht haben. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Bis dieses Angebot jedoch flächendeckend verfügbar ist, sind noch einige Voraussetzungen zu erfüllen – insbesondere im Hinblick auf qualifiziertes medizinisches Personal.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Um die Untersuchung mittels Niedrigdosis-CT durchführen zu können, braucht es zunächst eine Überweisung durch Hausärzt:innen oder Fachärzt:innen für Innere Medizin. Allerdings reicht diese allein nicht aus, denn die beteiligten Ärztinnen und Ärzte müssen sich speziell für das neue Screeningprogramm schulen lassen. „Doch die Ärztinnen und Ärzte müssen sich erst für das neue Programm qualifizieren“, gibt Susanne Weg-Remers vom Deutschen Krebsforschungszentrum zu bedenken.
Anforderungen an Radiolog:innen
Auch Radiolog:innen, die am Programm teilnehmen möchten, müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu zählen eine zusätzliche Fortbildung sowie der Nachweis über eine festgelegte Mindestanzahl bereits durchgeführter Thorax-CT-Untersuchungen. Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird eine offizielle Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung erteilt.
Start mit Verzögerung möglich
Aufgrund dieser notwendigen Qualifikationen rechnet die Expertin damit, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis das Screening bundesweit problemlos zugänglich ist. Interessierte und berechtigte Personen könnten daher anfangs noch nicht überall in Deutschland direkt von dem neuen Angebot profitieren.

