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Neuer Monat, neue Regelungen: Das ändert sich im Februar 2025

31. Jan. 2025
2 Min. Lesezeit

Der Februar bringt nicht nur die politische Wahlentscheidung, sondern auch einige Änderungen in verschiedenen Bereichen. Im LSJonline-Mittagsmagazin erfahrt ihr die wichtigsten Neuigkeiten, die euch betreffen könnten.


Ferienzeit in vielen Bundesländern


In mehreren Bundesländern beginnen im Februar die Winterferien, allerdings nicht überall zur gleichen Zeit. Wer schulfreie Tage genießen möchte, sollte einen Blick auf die jeweiligen Ferienzeiten werfen. Die Ferien beginnen in sechs Bundesländern um den 3. Februar:

  • Bremen, Niedersachsen: 3.2. bis 4.2.

  • Berlin, Brandenburg, Thüringen: 3.2. bis 8.2.

  • Mecklenburg-Vorpommern: 3.2. bis 14.2.

  • Sachsen: 17.2. bis 1.3.

  • Saarland: 24.2. bis 4.3.


Damit heißt es für viele Menschen, die ab dem 3. Februar in den Urlaub starten, bald „Abfahrt“. Doch Achtung: Der ADAC warnt davor, dass die Straßen ab dem 31. Januar aufgrund der Ferienbeginns besonders voll werden könnten.


Erhöhte Gebühren für HD-Fernsehen


Ab dem 1. Februar wird das HD+ Abo für Privatnutzer teurer. Die Preise für Satelliten- oder IP-Empfang erhöhen sich wie folgt:

  • Jahresabo: 85 Euro (bisher 75 Euro)

  • Verlängerung im Abomodell: 75 Euro (bisher 65 Euro)

  • Monatliche Gebühr nach Verlängerung: 6,99 Euro (bisher 6 Euro)


Neue EU-Verordnung für KI-Anwendungen


Am 2. Februar tritt die erste Stufe der EU-weiten Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI) in Kraft. Ziel dieser Regelung ist es, Unternehmen zu verpflichten, ihre Fachkompetenz nachzuweisen, wenn sie mit KI arbeiten. Es geht dabei um technische Kenntnisse, Erfahrung und die Ausbildung der betreffenden Personen.


Besonders besorgniserregende KI-Anwendungen, wie solche, die gezielt das Verhalten von Menschen manipulieren können, werden ab sofort verboten. Ebenfalls auf der Liste der verbotenen Praktiken steht das sogenannte „Social Scoring“, bei dem Personen nach ihrem sozialen Verhalten bewertet werden – ein Konzept, das bereits in China getestet wird.


Kürzere Vergütung für Photovoltaikanlagen


Für Betreiber von Photovoltaikanlagen gibt es ab dem 1. Februar eine Änderung: Die Vergütungen für eingespeisten Strom sinken aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes um ein Prozent. Besonders betroffen sind Betreiber von Anlagen, die ab dem 1. August 2024 in Betrieb gehen. Die neuen Sätze sehen folgendermaßen aus:

  • Anlagen mit bis zu 10 kWp: 7,95 Cent pro kWh (bisher 8,03 Cent bei Teileinspeisung), 12,60 Cent bei Volleinspeisung (bisher 12,73 Cent)

  • Anlagen mit 10 bis 40 kWp: 6,88 Cent pro kWh (bisher 6,95 Cent bei Teileinspeisung), 10,57 Cent bei Volleinspeisung (bisher 10,68 Cent)

  • Anlagen mit 40 bis 100 kWp: 5,62 Cent pro kWh (bisher 5,68 Cent bei Teileinspeisung), 10,57 Cent bei Volleinspeisung (bisher 10,68 Cent)


Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst


Ab dem 1. Februar gibt es für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder eine Gehaltserhöhung von 5,5 Prozent, mindestens jedoch 340 Euro mehr im Monat. Schon im November gab es eine erste Erhöhung um 200 Euro. Ingesamt steigen die Gehälter dadurch im Durchschnitt um mehr als 11 Prozent.


Zusätzlich erhalten Azubis, Studierende und Praktikanten eine Erhöhung von 50 Euro. Hessen ist allerdings von dieser Regelung ausgenommen und hat einen eigenen Tarifvertrag, der eine Erhöhung erst im Dezember vorsieht.


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