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Party in Uniform: Verwaltungsgericht bestätigt Entlassung einer Polizeianwärterin

Eine Polizeianwärterin ist nach einem Vorfall bei einer privaten Feier aus dem Dienst entfernt worden. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied nun, dass diese Entscheidung rechtmäßig war. Der Versuch der Betroffenen, per Eilantrag gegen ihre Entlassung vorzugehen, blieb erfolglos.


Dienstkleidung bei Party genutzt


Bei der Feier hatte die junge Frau sowohl einen Dienstpullover als auch eine Schutzweste mit dem Schriftzug „Polizei“ getragen. Im Rahmen einer Art Showeinlage stellte sie gemeinsam mit anderen Gästen eine Festnahme nach, bei der ein Besucher in der Rolle eines Drogendealers auftrat.


Das Gericht sah in diesem Verhalten ein schwerwiegendes Fehlverhalten außerhalb des Dienstes. Dadurch sei das Ansehen der Polizei und das Vertrauen der Bevölkerung „erheblich und dauerhaft“ beeinträchtigt worden.


Zweifel an der Eignung für den Polizeiberuf


Laut den Richtern können Beamte auf Widerruf entlassen werden, wenn begründete Zweifel an ihrer charakterlichen oder persönlichen Eignung bestehen. Das Polizeipräsidium hatte diese Zweifel bei der Anwärterin angenommen – und das Gericht schloss sich dieser Einschätzung an.


Risiko durch soziale Medien


Besonders betonte das Gericht die Gefahr, dass solche Vorfälle durch Aufnahmen bei Feiern schnell über den eigentlichen Teilnehmerkreis hinaus bekannt werden. Gäste der Mottoparty hätten Videos erstellt, die die Situation dokumentieren.


Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sollte die Anwärterin Beschwerde einlegen, müsste sich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit dem Fall befassen.

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