Rauchverbot im Auto: Bundesländer fordern Strafen für Rauchen mit Minderjährigen im Fahrzeug
- Redaktion Mittagsmagazin
- vor 5 Tagen
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In Deutschland könnte es bald Konsequenzen haben, wenn im Fahrzeug geraucht wird, während Minderjährige oder Schwangere mitfahren. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Die Bundesländer haben im Bundesrat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der genau das vorsieht. Den Anstoß dazu gaben diesmal Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
Forderung nach besserem Schutz
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi machte deutlich, dass eine entsprechende Regelung nicht länger warten dürfe. „Längst überfällig“, so bezeichnete er die geplante Änderung und verwies auf den dringenden Schutzbedarf für Kinder und Schwangere.
Gefahren durch Passivrauch besonders hoch im Auto
Die Initiative stützt sich auf alarmierende Zahlen zum Passivrauchen. Weltweit sterben nach Schätzungen jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des unfreiwilligen Mitrauchens. Gerade in Fahrzeugen sei die Belastung für Mitfahrende besonders hoch, da die Schadstoffkonzentration dort extrem ansteigt.
Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum sind in Deutschland aktuell etwa eine Million Minderjährige regelmäßig Tabakrauch im Auto ausgesetzt – mit teils erheblichen gesundheitlichen Risiken.
Uneinigkeit in der Politik
Während Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte, sie werde die Umsetzbarkeit der Länderinitiative prüfen, gibt es aus der Union auch ablehnende Stimmen.
Die gesundheitspolitische Sprecherin Simone Borchardt hält ein Verbot allein im Auto für unzureichend: „Ein ausschließliches Verbot im Auto sei ein Placebo“, so Borchardt gegenüber der Funke Mediengruppe. Sie betonte, dass viele Kinder auch in den eigenen vier Wänden oder in anderen Lebensbereichen Tabakrauch ausgesetzt seien.
Bereits mehrere Anläufe im Bundesrat
Ein solches Rauchverbot ist nicht neu. Schon 2019 und 2022 wurde der Vorschlag in den Bundesrat eingebracht. Da der Bundestag sich vor den Neuwahlen im Februar jedoch nicht mehr damit befasst hatte, musste der Gesetzentwurf erneut zur Abstimmung vorgelegt werden.