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Rückzug der SPD-Kandidatin: Brosius-Gersdorf will Schaden vom Verfassungsgericht abwenden

7. Aug. 2025
2 Min. Lesezeit

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hat sich entschieden, ihre Bewerbung für einen Sitz am Bundesverfassungsgericht zurückzuziehen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Die Kandidatin, die von der SPD vorgeschlagen worden war, reagierte damit auf die deutliche Ablehnung aus Teilen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab“, erklärte sie.


Sorge um das Gesamtpaket der Richterwahl


Brosius-Gersdorf betonte, dass sie mit ihrem Rückzug die Einigung auf die übrigen Kandidatinnen und Kandidaten schützen wolle. Durch die Kontroverse um ihre Person drohe laut ihr eine gefährliche Entwicklung: „Auch muss verhindert werden, dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind.“


Sie fürchtet, dass ein Festhalten an ihrer Nominierung die gesamte Wahl gefährden könnte. Das sogenannte "Gesamtpaket", in dem die Personalvorschläge gemeinsam abgestimmt werden, könnte dadurch ins Wanken geraten.


Zuvor verschobene Wahl im Bundestag


Im Juli war die Entscheidung über die Besetzung von drei Richterposten am Bundesverfassungsgericht kurzfristig auf Eis gelegt worden. Grund dafür waren Vorbehalte innerhalb der Unionsfraktion gegen die SPD-Kandidatin. Trotz der Kritik hatte Brosius-Gersdorf zunächst an ihrer Bewerbung festgehalten.


In der Talkshow "Markus Lanz" hatte sie jedoch signalisiert, dass sie sich zurückziehen würde, wenn das Ansehen des Gerichts Schaden nehmen sollte. Bereits zuvor hatte sie schriftlich betont, dass die gegen sie erhobenen Vorwürfe unbegründet seien. Zudem berichtete sie, mit Bedrohungen und verdächtigen Sendungen konfrontiert worden zu sein.


Koalition unter Druck


Der Rückschlag bei der geplanten Richterwahl stellte für die Große Koalition einen empfindlichen Dämpfer dar. Unionsfraktionschef Jens Spahn äußerte sich in einem internen Schreiben selbstkritisch: „Die Dimension der grundlegenden und inhaltlich fundierten Bedenken gegen eine der Kandidatinnen haben wir unterschätzt.“


Zugleich kritisierte Spahn auch den Koalitionspartner SPD. Die gegenseitige Schuldzuweisung macht deutlich, wie angespannt die Gespräche hinter den Kulissen gewesen sein müssen – und welche Sprengkraft in der Auswahl der höchsten Richterinnen und Richter liegt.

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