Sarkozy verurteilt: Pariser Gericht spricht Haftstrafe wegen Wahlkampffinanzierung aus
- Redaktion Mittagsmagazin
- 25. Sept.
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In Paris ist der frühere französische Präsident Nicolas Sarkozy zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Grund dafür sind Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung seines Wahlkampfs im Jahr 2007. Das Gericht entschied auf eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Bemerkenswert: Selbst wenn Sarkozy in Berufung geht, muss er die Strafe zunächst antreten.
Teilschuldig, teils freigesprochen
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass sich Sarkozy der „kriminellen Vereinigung“ schuldig gemacht habe. Von anderen Vorwürfen – darunter Bestechlichkeit, unerlaubte Wahlkampffinanzierung sowie die mutmaßliche Bereicherung durch öffentliche Gelder – wurde er jedoch freigesprochen. Damit bleibt das Urteil ein gemischtes Ergebnis für den 70-Jährigen.
Berufung noch möglich
Obwohl das Urteil nun vorliegt, ist es noch nicht endgültig. Sarkozy hat die Möglichkeit, den Rechtsweg weiter auszuschöpfen. Er selbst weist die Anschuldigungen entschieden zurück und betont seine Unschuld.
Rückblick: Vorstrafen aus 2021
Bereits im Jahr 2021 musste sich Sarkozy in einem anderen Verfahren wegen illegaler Wahlkampffinanzierung verantworten. Damals erhielt er ein Jahr Haft ohne Bewährung, die allerdings als elektronisch überwachter Hausarrest vollzogen werden sollte. In der Berufungsinstanz wurde das Urteil bestätigt, jedoch teilweise zur Bewährung ausgesetzt. Sarkozy ging auch hier gegen die Entscheidung in Revision.