top of page

Schneller Rausch, große Risiken: Neue Regeln verschärfen Umgang mit Lachgas

  • vor 22 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Schon nach wenigen Sekunden setzt der Effekt ein und vermittelt vielen ein Gefühl von Schwerelosigkeit. Häufig berichten Konsumierende von einem kurzen, intensiven Rauschzustand. Gerade die schnelle Wirkung von Lachgas birgt jedoch Risiken. Seit Sonntag (12.04.) greifen deshalb strengere Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Minderjährigen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Neue Regeln für Jugendliche


Für unter 18-Jährige gelten nun klare Verbote: Weder der Kauf noch der Besitz von Lachgas ist ihnen künftig erlaubt. Ebenso dürfen Händler die Substanz nicht mehr an Minderjährige verkaufen.


Darüber hinaus hat der Gesetzgeber weitere Vertriebswege eingeschränkt. Verkaufsautomaten sind nicht mehr zulässig, und auch der Online-Handel – bislang eine wichtige Bezugsquelle – wird unterbunden. Dadurch soll der Zugang insgesamt deutlich erschwert werden.


Weitere Substanzen im Visier


Neben Lachgas nimmt die Gesetzgebung auch andere psychoaktive Stoffe stärker in den Blick. Dazu zählen die Chemikalien GBL (Gamma-Butyrolacton) und BDO (1,4-Butandiol). Diese werden häufig missbräuchlich als sogenannte K.o.-Tropfen eingesetzt. Täter mischen die farblose Flüssigkeit unbemerkt in Getränke.


Je nach Menge kann dies dazu führen, dass Betroffene rasch das Bewusstsein verlieren – ein Zustand, der gezielt für Straftaten wie Raub oder sexuelle Übergriffe ausgenutzt wird.


Einschränkungen mit Ausnahmen


Um den Missbrauch einzudämmen, werden Produktion und Handel dieser Stoffe nun weitgehend begrenzt. Ziel ist es, ihre Verfügbarkeit deutlich zu reduzieren.


Gleichzeitig bleiben bestimmte Anwendungen erlaubt: In der Industrie werden diese Chemikalien weiterhin benötigt, etwa als Lösungsmittel oder als Grundstoffe für die Herstellung von Medikamenten, Baustoffen oder Farben.

bottom of page