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"Turbo-Einbürgerung" gestoppt: Bundestag macht Sonderregel nach nur einem Jahr rückgängig

8. Okt. 2025
1 Min. Lesezeit

Die Möglichkeit, besonders gut integrierte Migrantinnen und Migranten bereits nach drei Jahren Aufenthalt einzubürgern, gehört der Vergangenheit an. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Der Bundestag stimmte mit der Mehrheit der schwarz-roten Koalition sowie der AfD dafür, die erst im Vorjahr eingeführte Regelung wieder abzuschaffen. Künftig müssen Zugewanderte wieder mindestens fünf Jahre regulär in Deutschland leben, bevor sie einen deutschen Pass beantragen dürfen.


Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) machte im Parlament deutlich, dass für ihn Einbürgerung den Abschluss einer erfolgreichen Integration markieren müsse: „Der deutsche Pass muss als Anerkennung für gelungene Integration zur Verfügung stehen und nicht als Anreiz für illegale Migration.“


Zwar betonte er die Bedeutung der Einbürgerung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt: „Einbürgerung ist ein bedeutender Faktor für den Zusammenhalt in unserem Land“ – doch, so ergänzte er – „aber ausschließlich doch dann, wenn sie am Ende eines Integrationsprozesses steht und nicht am Anfang“.


Nur wenige profitierten von der Sonderregel


Die sogenannte Turbo-Einbürgerung wurde in der Praxis ohnehin selten genutzt. Eine im Juni durchgeführte Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, dass bundesweit nur einige Hundert Personen von dem beschleunigten Verfahren Gebrauch machten.


Andere Reformelemente bleiben bestehen


Obwohl der beschleunigte Weg zur Staatsbürgerschaft abgeschafft wird, bleiben zentrale Teile der Reform der Ampelregierung erhalten. So gilt weiterhin die Verkürzung der regulären Aufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre vor der Einbürgerung.


Ebenso bleibt die Akzeptanz doppelter Staatsbürgerschaften bestehen: Wer sich einbürgern lässt, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben, um den deutschen Pass zu erhalten.

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