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Unterhaltsvorschuss: Regierung plant Begrenzung auf Kinder bis zum 15. Lebensjahr

  • 13. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht für gemeinsame Kinder nicht nachkommt, übernimmt der Staat über den Unterhaltsvorschuss vorübergehend die Zahlungen. Nach Ansicht von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) ist diese Leistung jedoch zu kostenintensiv geworden. Deshalb plant sie eine gesetzliche Neuregelung, nach der der Vorschuss künftig nur noch bis zum 15. Geburtstag eines Kindes gewährt werden soll. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Gesetzentwurf in Vorbereitung


Prien kündigte an, einen entsprechenden Gesetzentwurf möglichst bald vorzulegen. Hintergrund ist die starke Zunahme der Ausgaben seit der Reform des Unterhaltsvorschusses im Jahr 2017.


So funktioniert der Unterhaltsvorschuss


Der Staat springt mit dem Vorschuss ein, wenn nach einer Trennung der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. In vielen Fällen betrifft dies die Väter. Vor der Reform im Jahr 2017 war die Leistung nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes und höchstens für 72 Monate vorgesehen. Seit der Ausweitung können Alleinerziehende den Vorschuss grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne feste zeitliche Begrenzung erhalten.


Kosten seit der Reform deutlich gestiegen


Nach Angaben der Ministerin haben sich die Ausgaben seit der jüngsten Reform vervierfacht. Diese Entwicklung sei ein wesentlicher Grund dafür, die Anspruchsdauer erneut zu überprüfen und die Leistung künftig auf Kinder bis zum 15. Lebensjahr zu beschränken.


Mehr Druck auf säumige Unterhaltspflichtige


Bund und Länder wollen nach Priens Darstellung außerdem die Kommunen entlasten und die Durchsetzung ausstehender Unterhaltszahlungen verschärfen. Geplant ist unter anderem, bei falschen Angaben oder verweigerter Auskunft auch Maßnahmen wie einen Führerscheinentzug zu ermöglichen. „Das ist eine Frage der Gerechtigkeit“, so Prien.


Kindergeld bleibt vollständig angerechnet


Eine von Betroffenen geforderte Änderung bei der Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss ist nach den Worten der Ministerin vorerst nicht vorgesehen: „Eine Änderung wie die hälftige Anrechnung ist zur Zeit einfach nicht finanzierbar.“ Das Kindergeld soll weiterhin vollständig angerechnet werden.


Weitere Einschnitte beim Elterngeld


Neben den Änderungen beim Unterhaltsvorschuss kündigte Prien auch Anpassungen beim Elterngeld an. Demnach soll die maximale Bezugsdauer von derzeit 14 auf 12 Monate reduziert werden.

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