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Weniger Verschwendung: Unverkaufte Kleidung darf nicht mehr vernichtet werden

  • 19. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Immer mehr Kleidungsstücke werden weder verkauft noch getragen und landen schließlich im Abfall. Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur fielen im Jahr 2020 in der Europäischen Union rund sieben Millionen Tonnen Altkleider an. Besonders preisgünstige Mode wird häufig in Altkleidercontainern entsorgt, wobei eine Wiederverwertung nicht in jedem Fall möglich ist. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Vernichtungsverbot für große Modeunternehmen


Um die Textilindustrie umweltfreundlicher zu gestalten, führt die Europäische Union neue Vorschriften ein. Ab dem 19. Juli ist es großen Modeunternehmen untersagt, unverkaufte Kleidung, Schuhe und Accessoires zu vernichten. Nach Schätzungen der EU-Kommission wurden bislang jedes Jahr zwischen vier und neun Prozent der nicht verkauften Textilien entsorgt.


Als große Unternehmen gelten nach Angaben des Umweltbundesamtes Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro. Für mittelgroße Unternehmen sollen diese Regelungen zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls gelten.


Hersteller beteiligen sich an Recyclingkosten


Ein weiterer Bestandteil der neuen EU-Regeln betrifft die Finanzierung der Entsorgung. Spätestens ab April 2028 müssen Hersteller innerhalb der EU die Kosten für die Sammlung, Sortierung und das Recycling ihrer Textilprodukte anteilig übernehmen.


Mehr Transparenz bei unverkauften Waren


Neben Textilien sind auch andere Produktgruppen von den neuen Vorschriften betroffen. Für Kleidung, Elektrogeräte und Spielzeug gelten künftig schrittweise strengere Berichtspflichten. Große Unternehmen müssen offenlegen, welche Mengen unverkaufter Produkte vernichtet wurden und aus welchen Gründen dies geschah.


Kritik aus der Branche


Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie sieht die neuen Regelungen kritisch. Nach Ansicht des Verbandes steigt dadurch der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen. Zudem fordert er Maßnahmen, damit sich Anbieter von Ultra-Fast-Fashion aus Drittstaaten nicht ihrer Verantwortung entziehen, während europäische Hersteller die entstehenden Kosten tragen.

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