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Widerrufsrecht im Netz: Bundesregierung plant verpflichtenden Button und mehr Schutz bei Finanzgeschäften

Den Vertrag nach einem Online-Einkauf wieder rückgängig zu machen, gestaltet sich für viele Verbraucher:innen derzeit kompliziert. Die Bundesregierung möchte dieses Verfahren künftig vereinfachen. Mehr dazu jetzt in den "Besser Leben News".


Vorgesehen ist ein verpflichtender Widerrufsbutton, den alle Online-Anbieter bereitstellen müssen. Grundlage dafür ist ein Gesetzentwurf, den das Kabinett beschlossen hat und mit dem europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden.


Einheitlicher Button für verschiedene Vertragsarten


Der neue Button soll nicht nur für den Kauf von Waren gelten, sondern auch bei Dienstleistungen und Finanzprodukten verpflichtend werden. „Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit ,Vertrag widerrufen‘ oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein“, heißt es im Entwurf. Weiter wird festgelegt: „Sie muss während des Laufs der Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich sein.“


Mehr Transparenz bei Finanzgeschäften


Das Gesetz sieht auch vor, dass Kund:innen künftig besser über die Risiken und Eigenschaften von Finanzprodukten aufgeklärt werden müssen – egal ob der Abschluss online oder telefonisch erfolgt. Darüber hinaus erhalten Verbraucher:innen das Recht, ausdrücklich eine persönliche Kontaktaufnahme durch den Anbieter einzufordern.


Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts“


Eine wichtige Änderung betrifft das bislang unbegrenzte Widerrufsrecht bei Finanzdienstleistungen. Künftig soll ein Rücktritt nur noch innerhalb von zwölf Monaten und 14 Tagen möglich sein, sofern Verbraucher:innen korrekt über ihre Rechte informiert wurden. Bei Lebensversicherungen wird die Frist auf 24 Monate und 30 Tage ausgeweitet. Bislang konnten Verträge unbegrenzt widerrufen werden, wenn Anbieter ihre Informationspflichten vernachlässigt hatten.


Schutz vor manipulativen Online-Designs


Auch sogenanntes „Dark Pattern Design“ soll eingeschränkt werden. Online-Anbieter dürfen künftig keine Nutzeroberflächen mehr gestalten, die Verbraucher:innen bewusst in eine bestimmte Richtung lenken. Beispielsweise wird es unzulässig sein, die für Unternehmen vorteilhafte Auswahlmöglichkeit optisch hervorzuheben oder eine verbraucherfreundliche Entscheidung durch unnötig lange Klickwege zu erschweren.

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