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AfD-Einstufung ausgesetzt: Verfassungsschutz setzt Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vorläufig aus

Im laufenden Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gibt es eine neue Entwicklung: Der Verfassungsschutz hat zugesagt, die Partei vorerst nicht weiter als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zu bezeichnen. Dies teilte das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag mit. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Einstufung bis Gerichtsentscheidung ausgesetzt


Mit dieser sogenannten Stillhaltezusage setzt das BfV die öffentliche Einstufung der AfD zunächst aus. Dies gilt so lange, bis das Verwaltungsgericht Köln eine Entscheidung im Eilverfahren der Partei getroffen hat. Ein konkreter Termin für dieses Urteil steht bislang noch aus.

„Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht“äußerte sich das Bundesamt nicht weiter öffentlich zu dem Fall.

Historie ähnlicher Zusagen


Der Schritt des Verfassungsschutzes ist nicht ohne Vorbild. Bereits Anfang 2021 hatte das BfV eine vergleichbare Zusage gemacht. Damals hatte die AfD gegen ihre Einordnung als sogenannter Verdachtsfall geklagt. Diese Klage blieb jedoch in zwei gerichtlichen Instanzen ohne Erfolg. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist allerdings noch nicht rechtskräftig.


Begrenzter Handlungsspielraum für das BfV


Die aktuelle Zusage bedeutet mehr als nur einen Verzicht auf öffentliche Einordnungen. Auch intern darf die AfD vom Verfassungsschutz bis zur gerichtlichen Entscheidung nicht als gesichert extremistisch beobachtet werden. Die Einstufung als Verdachtsfall bleibt jedoch bestehen, wodurch eine eingeschränkte Beobachtung weiterhin möglich ist – allerdings mit höheren rechtlichen Hürden für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.

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