Amazon muss Prime-Preise anpassen: BGH erklärt Erhöhung aus dem Jahr 2022 für unwirksam
Die von Amazon im Jahr 2022 vorgenommene Erhöhung der Preise für das Prime-Abo ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht wirksam. Das Unternehmen hatte die Beiträge damals angehoben, ohne zuvor eine ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Kundinnen und Kunden einzuholen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Amazon will betroffene Abos neu berechnen
Amazon kündigte nun an, die Beiträge für diejenigen Prime-Mitglieder vorübergehend anzupassen, deren Verträge bereits vor dem 15. September 2022 bestanden und seitdem unverändert geblieben sind. „Wir werden die entsprechenden Mitglieder vor ihrem nächsten Zahlungstermin zum aktuellen Stand informieren“, teilte eine Amazon-Sprecherin mit.
Deutlicher Aufschlag bei den Mitgliedsbeiträgen
Im September 2022 hatte Amazon die Kosten für Prime in Deutschland erhöht. Bei einer jährlichen Zahlung kletterte der Preis von 69 auf 89,90 Euro. Für Kundinnen und Kunden mit monatlicher Zahlungsweise stieg der Betrag von 7,99 auf 8,99 Euro. Als Grund für die Anpassung nannte der Konzern seinerzeit höhere Kosten.
Verbraucherzentrale zog vor Gericht
Gegen die Preiserhöhung ging die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen juristisch vor. Nach Angaben der Verbraucherschützer sind von der Regelung mehrere Millionen Menschen betroffen.
Sowohl das Landgericht Düsseldorf als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf kamen zu dem Ergebnis, dass die entsprechende Klausel zur Preisänderung unwirksam ist.
Amazon legte gegen diese Entscheidungen Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Die obersten deutschen Zivilrichter bestätigten jedoch die bisherige rechtliche Bewertung.

