Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Immer mehr Menschen berichten über Diskriminierung
- vor 15 Stunden
- 1 Min. Lesezeit
So viele Menschen wie noch nie zuvor haben sich im vergangenen Jahr wegen Diskriminierungserfahrungen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Dies geht aus dem Jahresbericht 2025 hervor, den die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am Dienstag präsentiert hat.
Zunahme rassistischer Diskriminierungserfahrungen
Nach Angaben Atamans nehmen rassistische Vorurteile und Einstellungen in der Gesellschaft spürbar zu. Dies wirke sich auch auf die Intensität der Diskriminierungserfahrungen aus. „Rassistische Einstellungen verfestigen sich – und führen zu deutlich heftiger erlebter Diskriminierung", erklärt Ataman. "Rassistisches Verhalten schadet nicht nur den Betroffenen, es schadet auch der Gesellschaft und Wirtschaft", ergänzt sie.
Betroffene schilderten unter anderem herabwürdigende Äußerungen und Beleidigungen im Berufsalltag, Benachteiligungen bei der Wohnungssuche sowie diskriminierende Erfahrungen im Gesundheitssektor.
Forderung nach weitergehender Gesetzesreform
Die Antidiskriminierungsbeauftragte äußerte sich zudem kritisch zu den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur Überarbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Zwar sei es sinnvoll, bestehende Regelungslücken – etwa im Bereich sexueller Belästigung – zu schließen, die vorgesehenen Änderungen gingen ihrer Ansicht nach jedoch nicht weit genug.
Bestehende Schutzlücken bleiben bestehen
Ataman zufolge werde die Reform den Alltag vieler Betroffener kaum verbessern. Zahlreiche Menschen könnten sich auch künftig nicht auf die gesetzlichen Schutzmechanismen berufen, insbesondere wenn Diskriminierungen durch staatliche Einrichtungen erfolgen. „Es ist zwar richtig und überfällig, einige Lücken im Gesetz zu schließen, wie im Bereich der sexuellen Belästigung. Doch die geplante Reform ist zu schwach und bringt Menschen im Alltag sehr wenig. Viele werden sich weiterhin nicht auf das AGG berufen können, zum Beispiel wenn sie Diskriminierungen durch staatliche Stellen erleben. Auch der Gesundheitsbereich und Diskriminierungen durch Künstliche Intelligenz bleiben ungeregelt und sind antidiskriminierungsrechtliche Grauzonen", so Ataman.


