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BGH stoppt Vorher-Nachher-Werbung: Gericht untersagt Bilder bei minimalinvasiven Schönheitsbehandlungen

Ob vollere Lippen, geglättete Haut, eine veränderte Nasenform oder markantere Wangen – der Markt für sogenannte minimalinvasive Schönheitsbehandlungen wächst seit Jahren. Vor allem Eingriffe mit Botox oder Hyaluron erfreuen sich großer Beliebtheit. Anbieter:innen präsentieren ihre Leistungen häufig online, insbesondere in sozialen Netzwerken, und werben dort unter anderem mit Vorher-Nachher-Aufnahmen von Patient:innen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Gericht stoppt Werbung mit Vergleichsbildern


Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun eine klare Grenze gezogen: Für Behandlungen, bei denen Hyaluron zur Veränderung von Form oder Kontur – beispielsweise von Nase oder Kinn – eingesetzt wird, sind Vorher-Nachher-Bilder in der Werbung nicht zulässig. Das höchste deutsche Zivilgericht untersagte diese Praxis in einem aktuellen Urteil.


Der Fall Aesthetify


Im Mittelpunkt des Verfahrens stand das Unternehmen Aesthetify, geführt von den bekannten Ärzten und Influencern „Dr. Rick und Dr. Nick“. Auf ihrer Website und bei Instagram hatten sie mehrfach Bilder veröffentlicht, die Patient:innen vor und nach den Behandlungen zeigen sollten.


Klage durch Verbraucherschützer


Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wertete diese Art der Werbung als Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und reichte Klage ein – mit Erfolg.

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