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Bleirohre endgültig tabu: Neues Trinkwasserrecht schützt Gesundheit und senkt Grenzwerte weiter

Wer sein Wasser direkt aus dem Hahn trinkt, kann aufatmen: Seit Montag, dem 12. Januar 2026, sind Bleirohre und selbst kleinste Bauteile aus Blei endgültig nicht mehr erlaubt. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Sie müssen vollständig ersetzt werden. Damit läuft die Übergangsphase der zweiten Änderung der Trinkwasserverordnung aus, die bereits im Jahr 2023 beschlossen wurde.


Warum das Bleiverbot wichtig ist


Die gesetzlichen Vorgaben für Blei im Trinkwasser wurden über viele Jahre hinweg immer strenger. Bereits seit 2013 liegt der zulässige Höchstwert bei 10 Mikrogramm pro Liter. Fachleute zweifelten jedoch daran, dass dieser Wert mit alten Bleirohren dauerhaft eingehalten werden kann. „Wir sind davon ausgegangen, dass dieser Wert nicht einzuhalten ist, wenn immer noch Bleileitungen verbaut sind“, erklärt Thomas Rapp, Fachgebietsleiter Trinkwasserverteilung am Umweltbundesamt. Mit dem nun geltenden Komplettverbot soll dieses Risiko beseitigt werden. Und die Anforderungen steigen weiter: Ab 2028 darf Trinkwasser nur noch 5 Mikrogramm Blei pro Liter enthalten.


Gesundheitsrisiko Blei


Blei ist kein harmloser Stoff. Als Schwermetall lagert es sich im Körper ab und wird nur sehr langsam wieder ausgeschieden. Besonders gefährdet sind Kinder und Schwangere. Nach Angaben des Bundesumweltamtes kann Blei unter anderem das Krebsrisiko erhöhen, die geistige Entwicklung beeinträchtigen und negative Folgen für die Fortpflanzungsfähigkeit haben.


Wo noch Bleirohre liegen könnten


Nach einer Erhebung des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2021 waren damals noch rund 15.000 Bleileitungen in Betrieb. Vor allem in Nord- und Ostdeutschland wurden solche Rohre von Wasserversorgern teilweise bis etwa 1973 eingesetzt. Heute bestehen die Leitungen dort überwiegend aus Gusseisen, Stahl oder Kunststoff. Anders sah es im Süden aus: In Teilen von Bayern, Württemberg und Baden war der Einsatz von Blei bereits 1878untersagt worden.


Rechte von Behörden und Mieter:innen


Wird einem Gesundheitsamt bekannt, dass noch eine Bleileitung vorhanden ist, kann es deren Austausch anordnen – notfalls auch mit Zwangsgeld. Auch Mieter:innen haben Handlungsmöglichkeiten. Die Stiftung Warentest weist darauf hin: Wird der zulässige Bleigrenzwert im Trinkwasser überschritten, können Betroffene das Gesundheitsamt einschalten. Wichtig dabei ist, dass nur zugelassene Trinkwasser-Labore rechtlich verbindliche Messungen durchführen dürfen.

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