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Urteil in Budapest: Acht Jahre Haft für Maja T. nach politisch aufgeladenem Prozess

4. Feb.
2 Min. Lesezeit

Ein Gericht in der ungarischen Hauptstadt hat die deutsche, nicht-binäre Person Maja T. zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Nach Ansicht des Gerichts war T. an gewaltsamen Übergriffen beteiligt, die sich im Februar 2023 am Rande eines rechtsextremen Aufmarsches ereignet haben sollen. Das Strafmaß: acht Jahre Haft ohne Möglichkeit auf Bewährung.


Vorwürfe und Tatgeschehen


Laut Anklage soll Maja T. gemeinsam mit weiteren Personen aus dem linksextremen Spektrum gezielt Menschen attackiert haben, die als Teilnehmende der rechtsextremen Veranstaltung galten. Insgesamt wurden den Ermittlungen zufolge neun Personen verletzt, vier davon schwer. Die Staatsanwaltschaft machte T. konkret für zwei dieser Angriffe mitverantwortlich. Während die Anklage eine Haftstrafe von 24 Jahren gefordert hatte, plädierte die Verteidigung auf Freispruch. Richter Sos erklärte bei der Urteilsverkündung, eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung komme nicht in Betracht.


Politische Dimension des Verfahrens


Der Prozess wurde in Ungarn intensiv öffentlich begleitet. Mehrere Regierungsvertreter, darunter Ministerpräsident Viktor Orbán, hatten sich im Vorfeld wiederholt für ein hartes Urteil ausgesprochen. Orbán bezeichnete die „Antifa-Gruppierung“ in diesem Zusammenhang sogar als Terrororganisation – eine Einordnung, die international stark umstritten ist.


Festnahme, Auslieferung und Kritik aus Karlsruhe


Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden. Trotz einer anderslautenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgte im Juni 2024 die Auslieferung nach Ungarn. Die Karlsruher Richter hatten dies ausdrücklich untersagt, ihre Entscheidung erreichte die zuständigen Stellen jedoch erst wenige Minuten zu spät. Im Februar 2025 stellte das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren klar, dass die Auslieferung rechtswidrig gewesen sei, und übte deutliche Kritik an dem Vorgehen.


Haftbedingungen und Forderungen nach Rücküberstellung


Vor allem Grüne und Linke setzten sich anschließend für eine Überstellung von Maja T. nach Deutschland ein. Hintergrund waren Berichte über problematische Haftbedingungen – insbesondere für eine nicht-binäre Person in einem Staat, der rechtlich ausschließlich zwei Geschlechter anerkennt. Zwischenzeitlich trat T. aus Protest in den Hungerstreik und musste daraufhin stationär im Krankenhaus behandeltwerden.

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