Sexuelle Belästigung ohne Folgen: Warum Betroffene in Deutschland außerhalb des Arbeitsplatzes kaum rechtlichen Schutz haben
- Redaktion Mittagsmagazin

- vor 2 Stunden
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Nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes reicht der rechtliche Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland nicht aus. Besonders problematisch seien Situationen in bestimmten Lebensbereichen, in denen Betroffene faktisch keine Möglichkeit hätten, juristisch gegen Belästigung vorzugehen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Im europäischen Vergleich hinke Deutschland deutlich hinterher. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Wenn Belästigung keine Straftat ist
Im Fokus der Untersuchung stehen Fälle sexueller Belästigung, die unterhalb der strafrechtlichen Schwelle liegen – also ohne körperliche Übergriffe. Tritt ein solches Verhalten innerhalb einer sogenannten Vertragsbeziehung auf, etwa im Job oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, wird es rechtlich als Diskriminierung eingeordnet. Zwar soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genau vor solchen Benachteiligungen schützen, doch beim Thema sexuelle Belästigung greift es nach aktuellem Stand fast ausschließlich im Arbeitskontext. Dort können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz oder Entschädigung vom Arbeitgeber verlangen. Außerhalb der Arbeitswelt fehlt eine vergleichbare Regelung.
Grauzonen außerhalb des Arbeitsplatzes
Die Stellungnahme nennt konkrete Beispiele aus dem Alltag: etwa zweideutige Kommentare eines Vermieters oder das ungefragte Vorzeigen pornografischer Inhalte durch einen Fahrlehrer. Auch hier liegt eine Vertragsbeziehung vor – rechtlich wirksame Ansprüche lassen sich daraus bislang aber kaum ableiten. „Dagegen können Betroffene rechtlich kaum vorgehen“, schreibt die Antidiskriminierungsstelle. „Diese Regelungslücke wird auch nicht durch andere gesetzliche Bestimmungen geschlossen.“
Europa ist weiter
Ein Blick über die deutschen Grenzen zeigt laut Analyse ein anderes Bild. Die Antidiskriminierungsstelle wandte sich an Partnerinstitutionen in 38 europäischen Staaten, von denen 18 antworteten. Das Ergebnis fällt eindeutig aus: „In sämtlichen Ländern, die sich an der Abfrage beteiligten, ist sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten“, heißt es weiter. „Kein einziges Land verbietet sexuelle Belästigung wie Deutschland nur im Arbeitsleben.“
Forderung nach Gesetzesänderung
Aus diesen Erkenntnissen leitet die Antidiskriminierungsstelle eine klare Konsequenz ab: Das AGG müsse reformiert werden. Der Schutz vor sexueller Belästigung solle auf alle Lebensbereiche ausgeweitet werden, die das Gesetz ohnehin erfasst – nicht nur auf den Arbeitsplatz. „Das wäre für den Gesetzgeber auch ohne großen Aufwand umsetzbar“, heißt es in der Analyse.


