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Brandenburg beschließt Medienreform: Neuer Rundfunkstaatsvertrag soll am 1. Dezember in Kraft treten

Der Brandenburger Landtag hat am Mittwoch als letztes Parlament der Bundesländer den neuen Rundfunkstaatsvertrag verabschiedet – trotz des Neins des mit der SPD regierenden Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW). Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Damit steht fest, dass die umfassende Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie geplant am 1. Dezember wirksam werden kann. Die entscheidenden Stimmen kamen dabei aus der oppositionellen CDU-Fraktion.


Koalition unter Druck


Besonders brisant war die Entscheidung, weil das BSW bereits im Vorfeld angekündigt hatte, gegen beide Medienstaatsverträge zu votieren, obwohl es Teil der Regierung von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) ist. Diese Ankündigung hatte in den vergangenen Tagen für erhebliche Spannungen innerhalb der Koalition gesorgt. Am Ende wurden die beiden Vorhaben mit 45 Ja-Stimmen und 39 Gegenstimmen angenommen – nur durch die Unterstützung der CDU war dies möglich.


Inhalte der Reform


Der neue Medienstaatsvertrag verpflichtet ARD, ZDF und Deutschlandradio zu mehr Digitalisierung und Effizienz. Das Angebot der Sender soll stärker fokussiert und verschlankt werden. Ein weiterer Vertragsentwurf betrifft den Jugendmedienschutz, der ausgeweitet und modernisiert werden soll. Besonders hier äußerte das BSW Kritik: Die Partei fordert umfangreichere strukturelle Veränderungen und warnt vor zu weitreichenden staatlichen Eingriffen.


Unterschiedliche Entscheidungen in anderen Bundesländern


Während Niedersachsen bereits am Dienstag mehrheitlich zugestimmt hatte, zeigte sich in anderen Bundesländern ein gemischtes Bild: In Sachsen lehnte das BSW die Reform ab, in Thüringen unterstützte es sie hingegen.

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