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Debatte um Zustimmung: Bundesjustizministerin wirbt für Reform des Sexualstrafrechts

  • vor 8 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig befürwortet eine Neuausrichtung des deutschen Sexualstrafrechts. Nach ihrer Auffassung sollte künftig das sogenannte Konsensprinzip stärker verankert werden, wonach sexuelle Handlungen nur bei ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten zulässig sind. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


„Ich persönlich bin dafür, dass wir diesen konsequenten Schritt zu ‚Ja heißt Ja‘ im Strafrecht in Deutschland gehen“, sagte Hubig am Freitag in Luxemburg. Sie wolle nun in der Koalition mit der Union über einen solchen Schritt beraten.


Blick auf andere europäische Länder


Mehrere europäische Staaten haben das Konsensmodell bereits gesetzlich umgesetzt. Dazu zählen unter anderem Schweden, Spanien und Frankreich. Dort wird eine sexuelle Handlung nur dann als einvernehmlich angesehen, wenn alle beteiligten Personen ausdrücklich zustimmen und zugleich in der Lage sind, eine solche Zustimmung bewusst zu erteilen.


Aktuelle Rechtslage in Deutschland


Seit der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 gilt hierzulande der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Demnach macht sich strafbar, wer sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vornimmt. Eine Ablehnung kann dabei sowohl verbal als auch durch eindeutiges Verhalten zum Ausdruck gebracht werden.


Weitere Schritte innerhalb der Koalition


Hubig verweist darauf, dass die Reform von 2016 bereits einen grundlegenden Wandel eingeleitet habe. „Wir haben 2016 schon einen Paradigmenwechsel vollzogen zu ‚Nein heißt Nein‘“, sagte Hubig. „Und ich bin der Meinung, dass die Zeit jetzt reif ist.“ Nach ihren Angaben besteht innerhalb der Bundesregierung bereits Einigkeit darüber, das Ja-heißt-Ja-Prinzip zunächst für Jugendliche im Sexualstrafrecht einzuführen. „Und ich denke, wir sollten in der Konsequenz jetzt auch innerhalb der Koalition darüber diskutieren, ob wir nicht den gesamten Schritt gehen können.“


Ziel: Mehr Schutz und eindeutige Vorgaben


Aus Sicht der Ministerin würde eine entsprechende Gesetzesänderung dazu beitragen, Betroffene besser zu schützen und rechtliche Vorgaben klarer zu formulieren. Es gehe um „mehr Schutz für Betroffene von Gewalt“ und „klare Regeln“.

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