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Digitalisierung im Gesundheitswesen: Die elektronische Patientenakte startet bundesweit und wird bald Pflicht

In Deutschland steht ein bedeutender Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens bevor: Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab Ende April flächendeckend zum Einsatz kommen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Ab Oktober wird sie in medizinischen Einrichtungen zur Pflicht. Dies geht aus einem Schreiben von Karl Lauterbach, dem amtierenden Gesundheitsminister der SPD, an die Gesellschafter der Gematik hervor – einer Organisation, die sich der digitalen Transformation des Gesundheitssystems widmet.


Verzögerter Start wegen technischer Hürden


Ursprünglich war vorgesehen, die ePA bereits im Februar deutschlandweit einzuführen. Technische Schwierigkeiten machten jedoch eine Verschiebung erforderlich.


Erste Erfahrungen aus Pilotregionen


Bereits seit Mitte Januar läuft ein Testbetrieb der ePA in ausgewählten Regionen wie Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens. Die dort gewonnenen Erkenntnisse seien laut Lauterbachs Schreiben „wertvoll“ für die Weiterentwicklung. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) konnten essenzielle Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, die als Voraussetzung für die bundesweite Einführung gelten.


Mehr Überblick für Behandelnde


Die elektronische Akte verspricht deutliche Verbesserungen für die medizinische Versorgung. Ärzt:innen erhalten mit einem Blick einen umfassenden Überblick über die Krankengeschichte neuer Patient:innen. Sie können frühzeitig Risiken erkennen und sinnvolle Vorsorgemaßnahmen planen. Auch bei der Medikamentenvergabe wird die ePA nützlich: Sie hilft, gefährliche Wechselwirkungen zu vermeiden. In Notfällen ermöglicht sie schnelles Handeln – selbst wenn Patient:innen nicht ansprechbar sind.


Kontrolle über eigene Daten


Die ePA enthält die gesamte Krankengeschichte eines Menschen. Versicherte haben über die App ihrer Krankenkasse die Möglichkeit, gezielt zu steuern, wer auf ihre Daten zugreifen darf. Sie können individuelle Freigaben erteilen oder widerrufen sowie eigene Unterlagen in die Akte hochladen.


Sicherheitsbedenken und Schutzmaßnahmen


Trotz aller Vorteile äußern sich Fachleute aus der IT und dem Gesundheitsbereich besorgt: Sie befürchten unautorisierten Zugriff auf vertrauliche Informationen. Das Bundesgesundheitsministerium versucht zu beruhigen: „Die Daten werden auf sicheren Servern gespeichert und in der ePA verschlüsselt abgelegt.“

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