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Härtere Strafen geplant: Bundesrat will Einsatz von K.o.-Tropfen künftig härter ahnden

Der Bundesrat plant eine Verschärfung des Strafrechts, um den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Raub- oder Sexualverbrechen schärfer zu sanktionieren. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Ziel ist es, künftig eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren für solche Taten vorzuschreiben. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll nun Bundestag und Bundesregierung zur weiteren Beratung zugeleitet werden.


Neue Regelung für das Strafgesetzbuch


Bislang greift dieser Mindeststrafrahmen nur, wenn bei einer Tat ein sogenanntes „gefährliches Werkzeug“ wie etwa eine Waffe zur Anwendung kommt. Künftig soll dieser Begriff erweitert werden: Die Strafrechtsparagrafen 250 und 177 sollen um den Zusatz der „Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen“ ergänzt werden – was unter anderem auch K.o.-Tropfen einschließt.


Gesundheitsrisiken und psychische Folgen im Fokus


In der Begründung zum Antrag heißt es: „K.o-Tropfen bergen erhebliche Gesundheitsrisiken, insbesondere in Kombination mit Alkohol oder Betäubungsmitteln, bis hin zur Lebensgefahr.“ Zudem verursachten Übergriffe im Zustand der Bewusstlosigkeit häufig schwere seelische Traumata: „Zudem verursachen sexuelle Übergriffe im Zustand der Bewusstlosigkeit oft traumatische Folgen.“


BGH-Urteil als Auslöser für die Reform


Der Gesetzesvorschlag steht im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr. Dieser hatte entschieden, dass K.o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des bestehenden Strafrechts zu werten seien – und deshalb auch keine verschärfte Mindeststrafe greifen könne. Diese Rechtslücke soll durch die geplante Änderung nun geschlossen werden.

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