Gewalt in Partnerschaften: Warum Deutschland beim Schutz von Frauen noch viel nachholen muss
- Redaktion Mittagsmagazin
- vor 2 Stunden
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In Deutschland sind viele Frauen täglich von Gewalt in ihrem eigenen Zuhause betroffen – von Personen, denen sie einst vertraut haben. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Alle vier Minuten wird eine Frau in Deutschland von ihrem aktuellen oder ehemaligen Partner körperlich oder psychisch misshandelt. Noch alarmierender: Alle zwei Stunden kommt es zu sexualisierter Gewalt innerhalb der Beziehung. Und etwa alle drei Tage tötet ein Mann seine (Ex-)Partnerin. Diese Form von Partnerschaftsgewalt ist keine Ausnahmeerscheinung – sie gehört zum traurigen Alltag.
Armut erhöht das Risiko
Wie der Verein Frauenhauskoordinierung berichtet, tritt häusliche Gewalt in allen sozialen Gruppen auf. Besonders stark betroffen sind jedoch Frauen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind oder in wirtschaftlicher Abhängigkeit von ihrem Partner leben. Auch Kontrolle durch den Partner spielt eine zentrale Rolle, wenn es um die Flucht in ein Frauenhaus geht.
Schutzplätze reichen nicht aus
Zurzeit stehen bundesweit etwa 7.700 Plätze in Frauenhäusern zur Verfügung. Laut der Istanbul-Konvention, einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag des Europarats, wären jedoch rund 21.000 Plätze erforderlich, um dem Bedarf gerecht zu werden. Seit 2018 ist dieses Übereinkommen auch in Deutschland rechtskräftig. Es verpflichtet den Staat dazu, umfassende Schutzräume für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zu schaffen. Die Lücke zwischen Anspruch und Realität wurde kürzlich auch vom UN-Menschenrechtsrat in Genf thematisiert.
Neuer gesetzlicher Rahmen
Im Februar dieses Jahres wurde ein wichtiger Schritt beschlossen: Das sogenannte Gewalthilfegesetz. Auf Initiative der damaligen Bundesfamilienministerin Lisa Paus (SPD) wurde es verabschiedet. Es verpflichtet Bund und Länder, gewaltbetroffenen Frauen und Kindern kostenlos Schutz und Unterstützung bereitzustellen. Ab dem Jahr 2032 ist der Anspruch auf einen Platz in einer Schutzunterkunft sogar rechtlich einklagbar – ein Meilenstein im Kampf gegen häusliche Gewalt.
Weiterentwicklung dringend nötig
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Dezember 2024 erstmals den „Monitor Gewalt gegen Frauen“ veröffentlicht. Die dort genannten Empfehlungen beinhalten unter anderem die Schaffung einer zentralen nationalen Koordinierungsstelle. Zudem fordert das Institut eine intensivere Schulung von Polizei und Justiz, um Gewalt frühzeitig zu erkennen und konsequenter zu verfolgen. Auch die Arbeit mit Tätern müsse ausgebaut werden, um Rückfälle zu verhindern und langfristig Gewalt zu reduzieren.