Epstein-Akten: Millionen Seiten, neue Namen und offene Fragen zur verzögerten Veröffentlichung
- Redaktion Mittagsmagazin

- vor 3 Tagen
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Das US-Justizministerium hat erneut umfangreiches Material zum Fall Jeffrey Epstein freigegeben. Der nun zugängliche Bestand umfasst mehrere Millionen Seiten an Unterlagen sowie eine große Menge an Video- und Bilddateien. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Verzögerte Freigabe sorgt für Kritik
Eigentlich war vorgesehen, dass die Behörde – mit wenigen rechtlich begründeten Ausnahmen – sämtliche Akten bereits bis Mitte Dezember offenlegt. Dieses Ziel wurde jedoch deutlich verfehlt.
Rechtfertigung durch das Ministerium
Auf einer Pressekonferenz erklärte der stellvertretende Justizminister Blanche, warum die Veröffentlichung später und in geringerem Umfang erfolgte. Nach seinen Angaben sei deutlich mehr Material zusammengetragen worden, als letztlich relevant gewesen sei. Man habe sich deshalb auf wesentliche Inhalte beschränkt und zusätzliche Zeit benötigt, um den Schutz der Opfer sicherzustellen. Kurz vor Jahresende teilte das Ministerium zudem mit, dass überraschend weiteres Material aufgetaucht sei – rund eine Million Dokumente, die möglicherweise einen Bezug zu dem Skandal haben.
Bekannte Namen in den Akten
In den Unterlagen finden sich nicht nur Hinweise auf politische Akteure, sondern auch auf prominente Personen aus der Wirtschaft. So geht aus E-Mails hervor, dass der frühere Trump-Berater Musk sich nach geplanten Veranstaltungen erkundigte, eine Einladung auf Epsteins Insel jedoch ausschlug. Später erklärte Musk auf der Plattform X, sein Kontakt zu Epstein sei insgesamt sehr gering gewesen.
Hintergrund: Ein jahrelanges Verbrechen
Jeffrey Epstein hatte über lange Zeit von New York aus ein Netzwerk aufgebaut, in dem zahlreiche junge Frauen und Minderjährige sexuell ausgebeutet wurden. Auch ihm selbst werden Übergriffe in mehreren Bundesstaaten, darunter New York und Florida, vorgeworfen. Im Jahr 2019 kam Epstein im Alter von 66 Jahren in Haft ums Leben – noch bevor es zu einem möglichen weiteren Schuldspruch kommen konnte.



